Präventionsgesetz: Endlich angemessene Berücksichtigung der Gesundheitsvorsorge

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf trägt die Politik nach mehreren Anläufen nun endlich der Bedeutung der gesundheitlichen Prävention angemessen Rechnung.“ Das sagte Hans-Ulrich Benra, Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretender dbb-Bundesvorsitzender, am 22. April 2015 in Berlin. Benra war als Einzelsachverständiger zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ geladen.

Auf die Frage nach speziellen Präventionserfordernissen für besonders belastete Berufsgruppen im öffentlichen Dienst reagierte Benra unter anderem mit deutlicher Kritik am Personalabbau der vergangenen Jahre und den daraus folgenden körperlichen und psychischen Belastungen für die Beschäftigten. Auch in seiner Funktion als Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe F zur Demografiestrategie der Bundesregierung habe er sich insbesondere den Arbeitsschutz auf die Fahne geschrieben, machte Benra deutlich. Der dbb setze sich seit Jahren wegen der durch ständig steigende Arbeitsbelastung hohen Krankenstände im öffentlichen Dienst und der prägnanten Wirkungen des demografischen Wandels verstärkt für ein systematisches und flächendeckendes betriebliches Gesundheitsmanagement in Behörden und Dienststellen ein. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Notwendigkeit, hier zu nachhaltigen Verbesserungen zu kommen, inzwischen von der Bundesregierung erkannt wird“, sagte Benra.

Positiv bewertete der dbb Vize auch Neuregelungen, wonach künftig besonders von Schichtarbeit belastete Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, erleichtert auch wohnortferne Kuren in Anspruch zu nehmen. „Damit setzt der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des dbb nun um“, sagte Benra. „Dies wird zusätzlich einen Beitrag zu einer verbesserten Wirkung gesundheitlicher Prävention leisten, die aus unserer Sicht dringend erforderlich ist.“

 

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