Normenkontrollrat-Monitor "Digitale Verwaltung"

Onlinezugangsgesetz: Umsetzung bis Ende 2022 nicht mehr zu schaffen

Bund, Länder und Gemeinden werden ihr wichtigstes Digitalisierungsprojekt nicht mehr fristgerecht umsetzen können, so der Normenkontrollrat. Der dbb übt deutlich Kritik.

Politik & Positionen

Eigentlich verpflichtet das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) den Bund, die Länder und die Gemeinden bis Ende des Jahres 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die bisherigen Ergebnisse bei der Umsetzung bleiben aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, wie der Normenkontrollrat in seinem 6. „Monitor Digitale Verwaltung“ feststellt. „Wir kommen bei der OZG-Umsetzung viel zu langsam voran. Es ist erschreckend, dass bis jetzt gerade einmal 16 digitale Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar sind und davon nur zwei Landesleistungen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 8. September 2021 anlässlich der Vorstellung des Berichts. „Die Politik muss sich hier endlich ehrlich machen. Wir brauchen jetzt eine Priorisierung, um wenigstens zu gewährleisten, dass die wichtigsten und am häufigsten genutzten Leistungen fristgerecht online und in hoher Qualität bereitstehen.“

Der Normenkontrollrat kritisiert in seinem Gutachten zudem die mangelhafte Personalausstattung in der Verwaltung. Trotz Aufstockung sei das vorhandene Personal vollständig ausgelastet, weswegen weitere Mitarbeitende nötig seien, um Überlastungen zu vermeiden. Silberbach: „Wir haben immer wieder deutlich gemacht: Bei der OZG-Umsetzung werden wir nur Erfolg haben, wenn Bund, Länder und Kommunen endlich für eine aufgabengerechte Personalausstattung sorgen. Der Fokus muss zudem darauf liegen, die Mitarbeitenden systematisch durch passgenaue Fort- und Weiterbildungen fit für das digitale Zeitalter zu machen, anstatt externe Berater einzukaufen.“

In dem Bericht legt der Normenkontrollrat zudem acht Empfehlungen für die kommende Legislaturperiode vor, beispielsweise ein verbindliches Standardisierungsregime für die öffentlichen IT. „Der dbb teilt viele dieser Empfehlungen. Insbesondere, dass die FITKO (Föderale IT-Kooperation) zu einer echten Digitalisierungsagentur ausgebaut und entsprechend finanziell und personell ausgestattet wird. Sie ist die richtige Organisation, um die ebenenübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern – ein Digitalministerium auf Bundesebene ist da keine nachhaltige Lösung“, so der dbb Chef.

 

 

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