Nationaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben

Der Nationale Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben. Der dbb begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf zum NAP 2 in einer Stellungnahme, mahnt aber zugleich weiter reichende Schritte im Bereich des öffentlichen Dienstes an. „Dem öffentlichen Dienst als größtem Arbeitgeber Deutschlands kommt aus unserer Sicht eine Vorreiterrolle zu“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach vor der Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 20. Mai 2016 in Berlin. „Ziel muss es sein, im ‚eigenen Haus‘ einen vorbildlichen Umgang und ein inklusives Zusammenarbeiten selbstverständlich werden zu lassen und zu einer Verbesserung der beruflichen Teilhabe betroffener Menschen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu kommen.“

So sei der öffentliche Dienst im Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung in dem Entwurf noch nicht ausreichend in den Fokus gerückt. „Schließlich kommt ihm faktisch eine Doppelrolle zu: Der öffentliche Dienst schafft einerseits die Voraussetzungen, etwa durch die Umsetzung gesetzlicher Änderungen und die Steuerung von Förderungsmaßnahmen. Zum Anderen ist er selbst Arbeitgeber. Stärker als bislang müssten Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen im öffentlichen Dienst geschaffen werden. „Auch für behinderte Auszubildende wird im öffentlichen Dienst noch lange nicht genug getan oder in Aussicht gestellt, um eine tatsächliche Inklusion zu erreichen. Es müssen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, auch um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erfolgreich Nachwuchs zu gewinnen.“

Kritisch sehe der dbb auch, dass im Nationalen Aktionsplan 2 – wie bereits im NAP 1 – Interessen und Bedürfnisse älterer Menschen nur unzureichend berücksichtigt werden, so Silberbach. „Hinweise auf konkrete aktuelle Maßnahmen sucht man leider vergebens.“ Auch wenn es um eine verbesserte persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung geht, gebe es zwar zutreffende Feststellungen. „Es werden aber daraus keine praktischen Konsequenzen gezogen.“ Ferner plädiert der dbb in seiner Stellungnahme auch für eine weiter gehende Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen.

 

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