Weitere Kurzmeldungen.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers. Die vorläufigen Besoldungstabellen für NRW (ab 1. April 2026) und Bremen (ab 1. April 2026) stehen ab sofort auf www.dbb.de zur Verfügung.
Kommende Termine auf dbb.de.