13. Forum Personalvertretungsrecht

Mitbestimmung im öffentlichen Dienst: Veränderung gelingt nur gemeinsam

Der öffentliche Dienst verändert sich grundlegend. Gelingen kann dieser Prozess nur, wenn die Beschäftigten ihn mitgestalten können, ist dbb Chef Ulrich Silberbach überzeugt.

„Die Gestaltung der Veränderungsprozesse im öffentlichen Dienst – etwa mit Blick auf den demografischen Wandel oder die Digitalisierung – kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie im Schulterschluss aller Beteiligten erfolgt und alle Beschäftigten dabei mitgenommen werden“, sagte der dbb Bundesvorsitzende bei der Eröffnung des 13. Forum Personalvertretungsrecht am 6. September 2021. Die große Bedeutung der Mitbestimmungsgremien sei längst unbestritten, wie sich während der Corona-Pandemie erneut gezeigt habe. „Die Personalräte haben zeitnah kluge Lösungen für bis dahin völlig unbekannte Fragestellungen gefunden. Damit waren sie einmal mehr starke Interessenvertretung für die Beschäftigten und verlässliche Ansprechpartner für Führungskräfte gleichermaßen.“

Obwohl die Bundesregierung das Bundespersonalvertretungsgesetz zuletzt reformiert hat, sieht Silberbach weiteren Handlungsbedarf. „Wir werden als dbb auch in der kommenden Legislaturperiode darauf drängen, dass die Rechtslage kontinuierlich an die sich rasant verändernden Rahmenbedingungen angepasst wird. Damit wir auch an dieser Stelle im öffentlichen Dienst vom „Aussitzen und weiter so“ zu einem wirklich dynamischen Miteinander und Füreinander kommen. Denn genau dafür stehen insbesondere die unter dem Dach des dbb organisierten Personalräte, die sich unermüdlich für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen und denen dafür unser Dank gilt.“

Wie genau das Personalvertretungsrecht nach der Bundestagswahl weiterentwickelt werden soll, skizzierte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer: „Es hat sich viel getan: Die elektronische Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle ist zulässig. Video- und Telefonkonferenzen sind dauerhaft eine Option in der Gremienarbeit. Und bei der Einführung von Telearbeit und mobiler Arbeit können die Beschäftigtenvertretungen mitbestimmen. Das alles war überfällig. Jetzt müssen wir den Blick wirklich nach vorne richten, etwa um die Mitbestimmung beim Einsatz von künstlicher Intelligenz zu regeln.“

Auch abseits dieser großen Zukunftsthemen habe die letzte Reform längst nicht alle Probleme gelöst, machte Schäfer deutlich: „Um den veränderten Arbeitsmodellen gerecht zu werden, ist auch ein echtes digitales Zugangsrechts der Gewerkschaften zu den Beschäftigten weiterhin ganz oben auf unserer Agenda. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die auf Empfehlung des Innenausschusses zuletzt bei der Reform aufgenommene Verpflichtung der Dienststelle, im Intranet einen Link auf den Internetauftritt der dort aktiven Gewerkschaften zu setzen, kann im 21. Jahrhundert wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“ Neben diesen praxisnahen Baustellen seien auch grundsätzliche Fragen wie die Mitbestimmung bei ressortübergreifenden Regelungen nicht im Sinne der Beschäftigten beantwortet. Schäfer: „Die Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes bleibt deshalb auf der Agenda – auch für die nächste Legislaturperiode.“

Das 13. Forum Personalvertretungsrecht am 6. und 7. September 2021 im dbb forum in Berlin trug den Titel „Aufbruch – Interessenvertretung im öffentlichen Dienst der Zukunft“. Die Veranstaltung beschäftigte sich nicht nur mit den Vor- und Nachteilen der Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes, sondern bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wie gewohnt neben Vorträgen und Fachforen auch die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch Erfahrungen auszutauschen.

Einen vollständigen Bericht des 13. Forums Personalvertretungsrecht gibt es auf dbb.de

 

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