Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Klare Empfehlung für Familienpflegezeit und -geld

Berufstätigen soll die Pflege von Angehöriger deutlich erleichtert werden. Das fordert ein Expertengremium, dem auch der dbb angehört.

Politik & Positionen

Der „Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ im Bundesfamilienministerium hat ein entsprechendes Konzept zur Ausgestaltung einer Familienpflegezeit und eines Familienpflegegeldes vorgelegt. „Wir sind überzeugt, dass damit pflegende Angehörige ihre Sorgearbeit mit ihrer beruflichen Tätigkeit besser unter einen Hut bringen können – auch durch eine entsprechende finanzielle Absicherung. Die zügige Umsetzung der Vorschläge würde die Situation vieler betroffener Menschen im Land schlagartig verbessern“, sagt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach bei der Übergabe des Beirat-Berichts an Bundesfamilienministerin Lisa Paus am 26. August 2022 in Berlin.

Der Großteil von Pflegebedürftigen in Deutschland wird von Angehörigen zu Hause gepflegt. Die Pflege innerhalb der Familie stellt dabei insbesondere Berufstätige vor große Herausforderungen. Im Koalitionsvertrag wurde daher vereinbart, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz weiterzuentwickeln und pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten, zu ermöglichen.

Der Vorschlag des Beirates sieht – weitgehend entsprechend den Regelungen zum Elterngeld – einen Zeitraum von 36 Monaten für die Familienpflegezeit vor, in der neben der Pflege eine Berufstätigkeit von bis zu 32 Stunden in der Woche ausgeübt werden kann; die Differenz zwischen dem pflegebedingt reduzierten Einkommen und dem in den letzten zwölf Monaten zuvor bezogenen Entgelt wird (ebenfalls wie beim Elterngeld) als steuerfinanziertes Familienpflegegeld zu 65 Prozent, höchstens jedoch bis zu etwa 1.800 Euro, ausgeglichen. „Aus Sicht des Beirats ist allerdings sowohl beim Elterngeld als beim Familienpflegegeld eine deutliche Anhebung der prozentualen Bemessung sowie der Obergrenze von 1800 Euro notwendig. Auch eine Dynamisierung ist angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten erforderlich“, betonte der dbb Chef.

 

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