Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt grundsätzlich die richtigen Ziele. Doch die Arbeitsbelastung in Jugendämtern und Einrichtungen wird erheblich steigen.
„Neue Prüf-, Koordinations- und Dokumentationspflichten sowie komplexere Hilfe- und Leistungsplanverfahren sind mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen“, warnte der Zweite Vorsitzende des dbb, Andreas Hemsing, anlässlich der Verbändeanhörung zum Reformgesetz am 27. April 2026 im Bundesfamilienministerium. „Die Kolleginnen und Kollegen sind heute bereits überlastet. Ohne die grundsätzlichen Voraussetzungen zu verbessern, ohne eine verlässliche Finanzierung und eine verbindliche Personalaufstockung wird es nicht gehen. Leider droht sich hier ein Trend zu bestätigen: Der Bund erlässt gutgemeinte Gesetze, für die in den Kommunen schlicht kein Personal vorhanden ist. Das ist unredlich.“
Zugleich begrüßt der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik ausdrücklich die stärkere inklusive Ausrichtung des Entwurfs: „Es ist ein wichtiger und überfälliger Schritt, dass Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe mit Überführung in ein gemeinsames Regelwerk endlich konsequent in den Fokus gerückt wird. Technische und sachliche Unterstützungen, Leistungen aus einer Hand, die Orientierung an Teilhaberechten und der Abbau komplizierter Schnittstellen können für Kinder, Jugendliche und ihre Familien echte Verbesserungen bringen.“
Damit Inklusion nicht nur ein Schlagwort bleibt, müsse sie in der Praxis aber tragfähig umgesetzt und mit entsprechenden Ressourcen hinterlegt werden. Vor diesem Hintergrund warnte Hemsing: „Problematisch ist, dass Infrastruktur- und Regelangebote künftig einen Vorrang erhalten sollen. Damit besteht die Gefahr, dass individuell notwendige Hilfen zurückgedrängt werden – nicht aus fachlichen Gründen, sondern weil Strukturen verfügbar sind oder als steuerungslogisch günstiger gelten“. Somit könnte der individuelle Rechtsanspruch faktisch geschwächt werden. „Passgenaue Hilfen dürften nicht durch standardisierte Angebote ersetzt werden, wenn diese den konkreten Bedarf eines Kindes oder Jugendlichen nicht gleichermaßen abdecken. Deshalb fordern wir, den Vorrang von Infrastrukturangeboten klarer zu begrenzen und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten rechtssicher zu stärken.“