Die Bundesregierung plant die Abschaffung des 8-Stunden-Tages. Laut ihren Plänen sind zukünftig Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich!
Es soll keine tägliche, sondern nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das klingt nach mehr Flexibilität. In Wirklichkeit droht eine massive Verschiebung zulasten der Beschäftigten. Andreas Hemsing, dbb-Vize und Fachvorstand Tarifpolitik vertritt eine klare Position: „In der Politik und auch der Wirtschaft wird immer wieder behauptet, in Deutschland wird zu wenig gearbeitet. Die hohe Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die am Wochenende arbeiten, die in Schichtarbeit tätig sind und Überstunden leisten, weil sie versuchen, das Fehlen von weit mehr als einer halben Million Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu kompensieren, spricht jedoch eine andere Sprache.“
Das Arbeitszeitgesetz schützt Beschäftigte durch klare Regeln. Der Acht-Stunden-Tag gilt als Schutzgrenze.
• maximal 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag
• Verlängerung auf bis zu 10 Stunden täglich ist möglich (Voraussetzung: Ausgleich innerhalb von 6 Monaten)
Flexibilität ist damit bereits heute möglich – aber nicht zulasten der Gesundheit!
Die Pausen- und Ruhezeiten sind verlässlich und notwendig. Ab sechs Stunden Arbeit stehen den Beschäftigten 30 Minuten Pausenzeiten zu, ab neun Stunden erhöht sich das auf 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen stehen mindestens elf Stunden Erholung zu. Das sichert Regeneration und schützt vor Überlastung.
Schon heute können Arbeitszeiten angepasst werden, aber nur durch Tarifverträge oder aufgrund von Tarifverträgen. Durch tarifliche Regelungen im öffentlichen Dienst sind bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen längere Arbeitszeiten oder flexiblere Verteilungen möglich.
8-Stunden-Tage können durch Bereitschaftsdienst z.B. auf bis zu 16 Stunden verlängert werden. Bei Rettungsdiensten sind sogar 24-Stunden-Schichten möglich. Es können wöchentliche Arbeitszeitkorridore von bis zu 45 Stunden und tägliche Rahmenarbeitszeiten von bis zu 12 Stunden vereinbart werden. Dabei handelt es sich immer um branchenspezifische und betriebsgenaue Lösungen. Es ist immer eine Gewerkschaft oder ein Betriebs- oder Personalrat als Sicherheitspuffer zwischengeschaltet. Die Gewerkschaften und Vertretungen der Arbeitnehmenden achten dabei immer auf den Gesundheitsschutz.
Die Beispiele zeigen deutlich, dass das Gesetz unnötig ist! Die Politik sollte sich vielmehr für mehr tarifierte Bereiche einsetzen.
Mit einer reinen Wochenarbeitszeit entfällt die tägliche Höchstarbeitsgrenze. Künftig zählt nur noch die Gesamtstundenzahl pro Woche. Das aktuell funktionierende System würde zerstört. Die Folgen für Beschäftigte wären längere Arbeitstage. Die Wochenarbeitszeit könnte auf weniger Tage gebündelt werden. Die Folge wäre mehr Belastung an den einzelnen Tagen und mehr gesundheitliche Risiken. Durch die kürzeren Erholungsphasen erhöht sich die Unfallgefahr und Dauerstress nimmt zu.
Die angeblich freiwillige Flexibilität wird schnell zur Erwartungshaltung. Arbeitgebende können längere Tage leichter einfordern und Beschäftigte verlieren eine klare Schutzgrenze. Lange Arbeitstage erschweren Kinderbetreuung, Pflege und soziale Teilhabe.
Aus Sicht des dbb ist das Arbeitszeitgesetz bereits flexibel genug. Die tägliche Höchstarbeitszeit ist ein zentrales Schutzinstrument, einfach zu kontrollieren und unverzichtbar für Gesundheit und Sicherheit! Andreas Hemsing: „Den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder erfolgreicher dastehen zu lassen, geht nur mit einem funktionierenden öffentlichen Dienst. Dafür muss aber nicht mehr und entgrenzter gearbeitet werden. Auch bei einem 12-Stunden-Tag sinken die Zölle für den Handel mit den USA nicht und es entstehen dann auch nicht automatisch konkurrenzfähigere Produkte. Es erscheint daher eher populistisch, wenn nach mehr ‚Flexibilität‘ bei den Arbeitszeiten gerufen wird.“
• Keine Abschaffung des 8‑Stunden-Tages
• Keine Verlagerung auf reine Wochenarbeitszeiten
• Stärkung der bestehenden tarifvertraglichen und betrieblichen / dienstlichen Regelungen statt Abbau