Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union aktuelle Herausforderungen beleuchtet. Der dbb kommentiert.
„Ein handlungsfähiges Europa braucht handlungsfähige Mitgliedstaaten und handlungsfähige Mitgliedstaaten brauchen einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte Volker Geyer, Bundesvorsitzender des dbb, am 17. September 2026 in Berlin. „Europas Zukunft entscheidet sich auch an der Frage, ob staatliche Institutionen auf allen Ebenen ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können und damit das Vertrauen der Menschen gewinnen. Ein starker öffentlicher Dienst bleibt deshalb eine zentrale Voraussetzung für wirtschaftliche Stärke, sozialen Zusammenhalt und die demokratische Resilienz Europas.“
Weder Deutschland noch andere Mitgliedstaaten können im globalen Wettbewerb mit den USA, China oder anderen aufstrebenden Volkswirtschaften allein erfolgreich sein. Ein leistungsfähiger Binnenmarkt ist deshalb aus Sicht des dbb richtig und notwendig. Gleichzeitig darf die Wettbewerbsfähigkeit Europas nicht auf Kosten des europäischen Sozialmodells und der öffentlichen Dienste in den Mitgliedstaaten gehen, betonte der dbb-Chef.
Bei den anstehenden Reformen sei Augenmaß gefragt, unter anderem bei der Verwaltungsmodernisierung: „Bürokratieabbau ist sinnvoll, insbesondere dort, wo Mitgliedstaaten europäische Vorgaben unnötig ausweiten oder zusätzliche Belastungen schaffen“, sagte Geyer. „Bürokratie ist aber nicht per se ein Problem. Verwaltungsvorschriften sind Ausdruck rechtsstaatlicher Verfahren, Gleichbehandlung und demokratischer Kontrolle. Wer pauschal Bürokratie bekämpft, gefährdet im Zweifel genau die Verlässlichkeit staatlichen Handelns, die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu Recht erwarten.“
Besondere Aufmerksamkeit richtet der dbb auch auf den angekündigten Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze. Geyer: „Gerade unter den Bedingungen rasanter technologischer Veränderungen brauchen Beschäftigte Sicherheit und Entwicklungsperspektiven. Gute Arbeit bedeutet faire Arbeitsbedingungen, Qualifizierungsmöglichkeiten, Mitbestimmung und soziale Absicherung. Digitalisierung und KI müssen den Menschen dienen und dürfen nicht zu einer Aushöhlung von Beschäftigtenrechten führen.“