Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte vertagt

Gewerkschaften müssen Druck erhöhen: Warnstreiks im öffentlichen Dienst

Der dbb-Verhandlungsführer Willi Russ hat die Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nach dem Ende der zweiten Verhandlungsrunde am 31. Januar 2017 in Potsdam dafür kritisiert, substantielle Fortschritte immer wieder mit dem Verweis auf mangelnde Finanzierbarkeit der Gewerkschaftsforderungen zu blockieren. Russ: „Die Gesprächsatmosphäre war von Anfang an sehr konstruktiv, aber das kann uns nicht darüber hinwegtrösten, dass die Arbeitgeber bisher nicht wirklich bereit waren, über ihren Schatten zu springen. Da müssen die Landesbeschäftigten wohl nachhelfen.“

Einkommensrunde 2017

Für die Zeit bis zum Beginn der dritten Verhandlungsrunde am 16. Februar 2017 kündigte der dbb-Verhandlungsführer deshalb Protestaktionen und Warnstreiks an. Russ: „Das wird die Straßenmeistereien genauso betreffen wie Unikliniken, Schulen, die Polizei oder Justizverwaltung. Die Kolleginnen und Kollegen werden sich laut zu Wort melden, um ihren Anteil an der positiven Haushaltsentwicklung der Länder einzufordern.“ Das Verhandlungsergebnis wird am Ende natürlich ein Kompromiss sein, das wüssten auch die Gewerkschafter, so Russ: „Wir werden nicht jede Forderung durchsetzen und wir werden möglicherweise nicht alle strukturellen Probleme schon im Rahmen dieser Runde hier in Potsdam lösen. Aber wir brauchen greifbare Fortschritte und verbindliche Zusagen. Wenn wir die am Verhandlungstisch nicht bekommen, lassen uns die Arbeitgeber keine andere Wahl als den Druck zu erhöhen und den Protest auf die Straße zu bringen.“

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

Hintergrund
Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

 

zurück