Unikliniken Nordrhein-Westfalen

Entlastungs- und Anerkennungstarifvertrag geschlossen

Entlastung und Anerkennung: Gleich zwei neue Tarifverträge hat der dbb und für das nichtärztliche Personal an den sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht.

Arbeitnehmende

„Wir haben eine neue Tarifpartnerschaft begründet“, sagte dbb Tarifchef Volker Geyer am 28. Dezember 2022. Der Tarifvertrag Entlastung und der Anerkennungstarifvertrag gehören zwingend zusammen. Ersterer berücksichtigt die konkreten Belastungen in den Unikliniken, Letzterer stellt sicher, dass alle bisherigen Arbeits- und Entgeltbedingungen langfristig gesichert sind.“ Um einen eigenen Tarifvertrag Entlastung verhandeln zu können, waren die sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen aus dem Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL NRW) aus- und dem neu gegründeten Arbeitgeberverband der Universitätskliniken Nordrhein-Westfalen (AdUK NRW) beigetreten. Der neue Verband wird zukünftig die gemeinsamen Angelegenheiten der Unikliniken auf tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Ebene für das nichtärztliche Personal unter anderem gegenüber den Gewerkschaften vertreten. Das erste Treffen zwischen dem dbb, handelnd für seine Fachgewerkschaft vdla, und dem AdUK NRW hatte am 7. Dezember 2022 stattgefunden, nun stehen der neue Tarifvertrag Entlastung (TV-E) und der Anerkennungstarifvertrag bereits.

„Jetzt geht es darum, den Tarifvertrag Entlastung auch zu leben“, unterstrich dbb Vize Volker Geyer. „Ich setze auf eine intensive Tarifpartnerschaft mit dem AdUK NRW. Aus meiner Sicht ist der TV-Entlastung nur ein Einstieg. Zukunftsfeste Unikliniken werden in den nächsten Jahren noch viel in ihr Fach-
personal investieren müssen.“

Anerkennungstarifvertrag

Durch den Anerkennungstarifvertrag ist sichergestellt, dass die Ergebnisse aus den mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossenen Tarifverträgen automatisch für die Unikliniken übernommen werden. Das bedeutet, dass neben dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) auch beispielsweise die Tarifverträge für die Auszubildenden und Dualstudierenden sowie der Tarifvertrag Altersversorgung gelten. Zudem wurde vereinbart, dass sich die Arbeitskampffreiheit und Friedenspflicht so regeln, als wären die Unikliniken direkt an den TV-L gebunden. Damit ist für die Beschäftigten der Unikliniken weiterhin die Aktionsfähigkeit im Rahmen der Einkommensrunde mit den Ländern im Herbst 2023 entscheidend. Der Anerkennungstarifvertrag tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ist frühestens zum 31. Dezember 2029 kündbar.

Tarifvertrag Entlastung

Der Tarifvertrag Entlastung enthält vier verschiedene Entlastungsmodelle, die Belastungssituationen und Belastungsausgleiche (so genannte Entlastung) zugeschnitten auf die jeweiligen Pflege- und Funktionsbereiche definieren. Entwickelt wurden ein schichtgenaues, ein bereichsbezogenes und ein pauschaliertes Entlastungsmodell sowie ein viertes Entlastungsmodell durch standortspezifischen Stellenaufbau. Zudem beinhaltet der Tarifvertrag strukturelle Verbesserungen für Auszubildende und Dualstudierende. Der Tarifvertrag Entlastung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und kann frühestens zum 31. Dezember 2027 gekündigt werden.

dbb und Arbeitgeber einigten sich darauf, dass eine Evaluierungskommission „Entlastung“, bestehend aus drei Mitgliedern von Unternehmensseite und drei vom dbb/vdla benannten betrieblichen Beschäftigten am jeweiligen Standort gegründet wird. Diese wird die konkrete Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen bewerten und 2023 quartalsweise, ab dem Jahr 2024 halbjährlich zusammentreten.

Weiterhin wurde vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe zum Thema „Tätliche Übergriffe am Arbeitsplatz und zur weiteren Verbesserung der Unterstützung von Betroffenen“ an den jeweiligen Standorten eingerichtet wird.

Details zu den Einzelheiten der vier Entlastungsmodelle gibt es im aktuellen Flugblatt zum Abschluss der beiden Tarifverträge.

 

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