Digitalisierung und Gleichstellung müssen nach Auffassung des dbb und der dbb frauen Hand in Hand gehen. Dafür muss der öffentliche Dienst zum Innovationstreiber ausgebaut werden.
„Die Corona-Krise hat der Digitalisierung der Verwaltung einen enormen Schub verpasst. Diesen müssen wir nutzen, um die Versäumnisse der letzten Jahre aufzuholen“, stellte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 3. September 2021 auf der Hauptversammlung der dbb bundesfrauenvertretung in Berlin fest.
Vor allem, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, müsse jetzt Tempo gemacht werden. „Die digitalisierte Verwaltung hat Frauen so viel mehr zu bieten als nur Homeoffice“, gab Kreutz zu bedenken. „Führen in Teilzeit und Führen aus der Ferne sind bewährte Konzepte für familienfreundliches und flexibles Arbeiten, die mit Hilfe digitaler Arbeitsmittel in die Breite getragen werden müssen. Aber auch Empathie trotz Distanz und eine kontinuierliche Kommunikationsentwicklung gehören als zentrale Elemente der Führungskultur im öffentlichen Dienst dazu. Gleichzeitig müssen die neuen Arbeitsweisen unter Berücksichtigung der Diskriminierungsfreiheit in den Leistungskriterien und der Leistungsbewertung abgebildet werden.“
Mit Blick auf die Bundestagswahlen forderte Kreutz die Parteien auf, einen gleichstellungsorientierten Zukunftsplan für die Digitalisierung aufzustellen, in dem die Verwaltung als Innovationstreiber eingepreist wird: „In der digitalisierten Arbeitswelt gibt es viele innovative Ideen, die von der Politik mitbegleitet und ausgewertet werden müssen. Der öffentliche Dienst sollte erste Anlaufstelle der Politik für digitale Experimentierräume sein.“
Angesichts der zunehmend hybriden Ausrichtung der Verwaltungsarbeit muss laut dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach vor allem auch das Mitbestimmungsrecht deutlich nachgeschärft werden: „Die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen Personalrat und Dienststelle, die Verstetigung der Option zur Durchführung von Video- und Telefonkonferenzen und die Einfügung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Telearbeit und mobiler Arbeit im neuen Bundespersonalvertretungsgesetz allein geben keine hinreichende Antwort auf die großen Herausforderungen der Digitalisierung. Weitere Schritte sind erforderlich, wie etwa bei der Einbindung der Personalvertretungen bei Fragen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bis hin zur Einräumung eines echten digitalen Zugangsrechts der Gewerkschaften zu den Beschäftigten. Letzteres ist vor dem Hintergrund neuer Arbeitsformen zur Wahrnehmung des im Grundgesetz verankerten Grundrechts auf koalitionsmäßige Betätigung zwingend erforderlich.“