Deutsche Beamte arbeiten am längsten

In Deutschland arbeiten Beamte in der Regel zwischen 40 und 42 Wochenstunden, je nachdem für welchen Dienstherren, Bund oder Bundesland, sie tätig sind. Sie arbeiten damit mehr als ihre Kollegen im europäischen Ausland. Dass es normal sei, wenn Beamte wie die Bundesbediensteten 41 Wochenstunden und in einzelnen Bundesländern sogar 42 Wochenstunden arbeiten müssen, lässt sich mit Blick auf die Verhältnisse in anderen EU-Staaten also nicht behaupten. Der dbb setzt sich seit Jahr und Tag dafür ein, diese Schlechterstellung der Beamten – nicht nur im europäischen Vergleich, sondern auch gegenüber den Angestellten in Deutschland – zu beenden.

In Frankreich gilt nach wie vor und trotz aktueller Reformdebatten die 35-Stundenwoche für alle Beschäftigten, also die Beamten wie auch die Beschäftigten der Privatwirtschaft. Aber auch in den Niederlanden arbeiten die Beamten lediglich 36 Wochenstunden. In Dänemark und im Vereinigten Königreich sind es 37 Wochenstunden, in Österreich 37,5. Während die italienischen Beamten wie ihre niederländischen Kollegen nur 36 Stunden pro Woche im Dienst sind, arbeiten die belgischen Staatsbediensteten, Flamen wie Wallonen, 38 Wochenstunden. Immerhin 40 Stunden pro Woche müssen die Kolleginnen und Kollegen etwa in Polen und Rumänien, aber auch in Tschechien und Ungarn ihren Dienst tun. Über 40 Wochenstunden als Regelarbeitszeit leistet aber niemand in Europa, wenn er nicht deutscher Beamter ist. Wertschätzung, sagen viele Betroffene, sieht anders aus.

Dass die meisten Beamten ohnehin mehr arbeiten als die festgelegten 39, 40, 41 oder gar 42 Wochenstunden, ist kein Geheimnis. Bereitschaftsdienste, besondere Lagen, die prinzipielle Verfügbarkeit für den Dienstherrn rund um die Uhr: Polizei, Feuerwehr und viele andere Berufsbilder der öffentlichen Hand kennen dies. Für die Belastungsspitzen gibt es zwar sozialpartnerschaftliche und gesetzliche Ausgleichsregelungen, damit Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechnung getragen wird. In der Praxis wachsen die Überstundenberge hier gleichwohl immer mehr an.

Für alle EU-Staaten gilt im Übrigen in Fragen der Arbeitszeit europäisches Recht. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie setzt Mindestmaßstäbe für zulässige Höchstarbeitszeiten und einzuhaltende Ruhepausen, an die sich alle nationalen Gesetzgeber zu halten haben.

 

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