dbb sieht Nachbesserungsbedarf bei Bundesteilhabegesetz

Der dbb sieht beim Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen noch Nachbesserungsbedarf. Bei einer Anhörung zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes am 24. Mai 2016 in Berlin machte dies Heinz Pütz, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik des gewerkschaftlichen Dachverbandes, deutlich. Zwar seien einige mit der Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) IX verbundene Forderungen des dbb aufgegriffen worden. „So gibt es beispielsweise Verbesserungen beim Hinzuverdienst, und das Schonvermögen wird erhöht“, sagte Pütz. „Aber die Stärkung der Rechte von Schwerbehindertenvertretungen geht uns nicht weit genug. Hier sieht der dbb noch Handlungsbedarf.“ So dürften bei Umorganisationen auch im öffentlichen Dienst keine vertretungslosen Zeiten entstehen. „Es gibt keine Rechtfertigung dafür, die Beschäftigten im öffentlichen Sektor dabei anders zu behandeln als in der Privatwirtschaft.“

Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes vereint erstmals das Reha- und Teilhaberecht sowie die aus dem SGB XII herausgelöste Eingliederungshilfe „unter einem Dach“. Dies sei ebenso zu begrüßen wie der neue Behinderungsbegriff, der nunmehr um Sinnesbeeinträchtigungen ergänzt wird und auch Wechselwirkungen mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren berücksichtigt. „Damit steht der Begriff erstmals auch im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen. Regelungen zur sozialen Teilhabe können so besser mit Leben erfüllt werden.“

Scharfe Kritik übe der dbb daran, dass sich der Personenkreis, der die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen kann, verkleinern könnte, weil der Gesetzentwurf das Erfordernis einer „erheblichen Teilhabebeeinträchtigung“ vorsieht. „Sollte der entsprechende Gesetzespassus nicht geändert werden, muss es zumindest eine angemessene Vertrauensschutzregelung für derzeitige Bezieher der Eingliederungshilfe geben“, forderte Pütz. Der dbb begrüße, dass künftig mehr Wert auf die individuelle Beratung Betroffener und eine verbesserte Koordinierung von Leistungen gelegt werden soll.

 

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