Autobahn GmbH

dbb setzt sich durch: Überfälliger Abschluss!

Nach einem ungewöhnlichen Hin und Her hat der dbb bei der Autobahn GmbH des Bundes einen respektablen Tarifabschluss durchgesetzt.

Arbeitnehmende

Ende September hatten die Arbeitgebenden der Autobahn GmbH die ursprünglich schon Ende September 2022 verhandelte Tarifeinigung im Oktober letzten Jahres überraschend widerrufen und wesentliche Teile der Einigung wieder in Frage gestellt. „Nach einer Reihe von Verhandlungen ist es uns nun gelungen, eine gute Lösung für die Beschäftigten durchzusetzen, die in weiten Teilen dem entspricht, was zuvor angestrebt worden ist. Wesentlicher Unterschied der neu getroffenen Einigung ist, dass anstelle der ursprünglich angedachten höheren Eingruppierung von Fahrerinnen und Fahrern von Großgeräteträgern nun eine Zulage zu Gunsten dieser Beschäftigten ausgebracht worden ist“, berichtete dbb Tarifchef Volker Geyer am 17. Februar 2023 in Berlin.

Mit der Einigung sei ein weiterer Baustein für wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen bei der Autobahn GmbH gelegt worden, unterstrich der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende. „Es ging uns neben den materiellen Punkten insbesondere darum, einer Verunsicherung der Beschäftigten im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der Autobahn GmbH als Arbeitgebende vorzubeugen. Jetzt hat die GmbH verstanden, dass die großen Herausforderungen bei der Instandhaltung und dem Ausbau des Netzes nur zu bewältigen sind, wenn sie auch weiter auf motivierte und engagierte Beschäftigte zählen kann. Der Schlüssel hierfür liegt bei der Arbeitgeberseite“, so Geyer. Auch die nach wie vor dringend notwendige Neugewinnung von qualifiziertem Personal könne nur gelingen, wenn es die Autobahn GmbH schaffe, sich auch im Vergleich mit der Privatwirtschaft als wettbewerbsfähige und attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. „Hierzu sind allerdings noch weitere Schritte notwendig“, mahnte der dbb Tarifvorstand.

Die jetzt vereinbarten Neuregelungen greifen rückwirkend zum 1. Januar 2023, lediglich die Einbeziehung der Auszubildenden in die Gruppenunfallversicherung wird aus versicherungstechnischen Gründen erst zum 1. März 2023 in Kraft treten.

Die Verbesserungen in der Übersicht:

 

zurück