EuGH-Urteil zu Berufserfahrung und Freizügigkeit

dbb fordert rechtskonforme Neuregelungen im Besoldungsrecht

Gleichwertige Berufserfahrung, die in einem EU-Staat erworben wurde, muss überall in der EU anerkannt werden.

Europa

Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 23. April 2020  in einem Verfahren, das den Tarifvertrag der Länder (TV-L) und die Entgelthöhe einer niedersächsischen Lehrerin mit Berufserfahrung in Frankreich zum Gegenstand hatte. Der TV-L hätte für außerhalb Niedersachsens erworbene gleichwertige Berufserfahrung nur drei Jahre anerkannt. Der dbb sieht potenziell auch den Beamtenbereich betroffen. 

Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, fordert eine rechtskonforme Umsetzung des EuGH-Urteils auf Beamte:  „Die EuGH-Entscheidung bezieht sich zwar zunächst nur auf den TV-L. Sie dürfte aber auch Auswirkungen auf die Anerkennung von Berufserfahrung im Besoldungsbereich des Bundes und der Länder haben“, sagte Schäfer am 29. April 2020. Dies sei zumindest für den Fall ähnlicher Regelungen in den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen zur begrenzten Anrechnung für nicht bei der entsprechenden Gebietskörperschaft erbrachte Berufserfahrung anzunehmen.

Schäfer hält es für geboten, dass Bund und Länder ihre besoldungsrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Berufserfahrungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. „Berufserfahrung muss, sofern sie gleichwertig ist, bei der ersten Stufenfestsetzung des Grundgehalts vollumfänglich berücksichtigt werden.“

 

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