Seit Ende Juni 2022 können Arbeitgebende ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Sonderzahlung zukommen lassen. Die Höhe kann bis zu 4.500 Euro betragen.
Die Sonderzahlung soll die Belastungen im Kampf gegen die Pandemie abfedern und honorieren. Das hält der dbb für den richtigen Weg: Der Gesundheitsbereich im Allgemeinen und der Rettungsdienst im Speziellen wurden in den letzten zwei Jahren bis an die Grenzen der Belastbarkeit gefordert. Die nächste Virus-Welle zeichnet sich bereits ab. Darum hat der dbb – dort, wo er über die komba vertreten ist – die Arbeitgebenden und Geschäftsführenden in Brandenburg angeschrieben und auf die Möglichkeit der Sonderzahlung hingewiesen. Die Sonderzahlung kann einen Beitrag dazu leisten, in schwierigen Zeiten die Bindung an das Unternehmen zu stärken und gerade in den Zeiten hoher Inflation eine gewisse Entlastung bieten. Die Umsetzung muss natürlich in einem Tarifvertrag erfolgen.
Jetzt kommt es auf die Arbeitgebenden an, ob sie die Belastungen anerkennen und mit dem dbb eine passgenaue Lösung für eine Corona-Sonderzahlung erarbeiten wollen.
Hintergrund:
Im kommunalen Rettungsdienst gibt es einige Besonderheiten. Unter anderem sind die Rettungsdienste in die Möglichkeit einer steuer- und sozialabgabenfreien Sonderzahlung zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise nach dem Einkommensteuerrecht einbezogen. Die Steuerfreigrenze kann bis zu 4.500 Euro betragen.