BMI: Mitbestimmung für eine handlungsfähige Verwaltung

Auf der Jahrestagung 2018 des dbb beamtenbund und tarifunion hat Staatssekretär Hans-Georg Engelke in Vertretung des Bundesministers des Innern am 8. Januar in Köln die Weichen für eine Modernisierung des Bundespersonalvertretungsrechts gestellt.

Er betonte, dass sich im Personalvertretungsrecht des Bundes im Laufe der Zeit Renovierungsbedarf ergeben habe, der angegangen werden sollte. „Unsere Bereitschaft dazu erkläre ich hier und heute noch einmal ausdrücklich“, so Engelke.

Insbesondere benannte der Staatssekretär Aktualisierungsbedarf angesichts folgender Herausforderungen: „Fusionen oder Ausgliederungen, durch die neue Dienststellen entstehen. Wie organisieren wir hier Entscheidungen und Mitbestimmung? Wir denken auch an ressortübergreifende Projekte wie etwa die IT-Konsolidierung: Ansprechpartner ist hierbei bislang die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte, die aber derzeit nur informell besteht, ohne gesetzliche Grundlage. Wir glauben, da können wir mehr und da weiß ich mich mit Ihren Forderungen einig.“
Schließlich hob Engelke die Notwendigkeit von Krisenmechanismen hervor, in denen sich die Frage stelle, wie unter Wahrung personalvertretungsrechtlicher Belange in akuten zeitkritischen Lagen personelle Maßnahmen schnell umgesetzt werden könnten. Hier wünsche er sich „atmende Behörden mit schnellen klaren Reaktionsmechanismen für Not- und Krisenlagen mit der Möglichkeit, zu besonderen Aufbauorganisationen zu greifen oder schnell besonders qualifiziertes Personal aus ganz anderen Bereichen in der Krise zu aktivieren (…) und insgesamt mit mehr Flexibilität im Personaleinsatz auch dienstherrnübergreifend zu wirken.“

Natürlich hätten Anpassungen immer zwei Seiten: Mitbestimmung sei das Gewicht auf der einen Waagschale. In die andere Waagschale gehörten die Aufgabenerledigung und zügige Entscheidungen. Handlungsfähig zu sein, bedeute für den öffentlichen Dienst, flexibel und mobil agieren zu können.

Der dbb ist gut aufgestellt, hat seine Vorstellungen einer zukunftsgerichteten Novelle des BPersVG in der Schublade und ist jederzeit bereit und in der Lage, sich mit dem BMI intensiv und engagiert über die besten Wege hin zu einem modernen Personalvertretungsrecht im Bund zu verständigen, das der öffentlichen Verwaltung bei gleichzeitiger Stärkung der Mitbestimmung und Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten die notwendige Handlungsfähigkeit zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben garantiert.

 

zurück