Die Tabellen stehen ab sofort auf der Internetseite des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden.
Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 18.09.2026 das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 in Schleswig-Holstein und über weitere dienstrechtliche Regelungen beschlossen. Ziel dieses Gesetzes sind sowohl die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung als auch die rückwirkende Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2025 bis 2027.
Das Gesetz sieht für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt eine Steigerung der Besoldung und Versorgung von mindestens 11 Prozent vor. In den untersten und den obersten Besoldungsgruppen sind höhere Steigerungen zur Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation vorgesehen.
Die aktuelle Besoldungstabelle Schleswig-Holstein steht auf der Internetseite des dbb zur Verfügung.