Die aktuellen Besoldungstabellen für Hessen und den Bund stehen Ihnen auf der Homepage zur Verfügung.
Für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen wird die Besoldung und Versorgung ab 1. Januar 2024 um weitere 3 Prozent erhöht. Grundlage ist das Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 von Februar 2023, mit dem die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation umgesetzt werden soll.
Mit dem in November 2023 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024), wird die Besoldung und Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Bundes angepasst. Mit diesem Gesetz wurde der Tarifschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes von April auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und wirkungsgleich übertragen. Ab März 2024 wird das Grundgehalt zunächst um 200 Euro und darauf aufsetzend um 5,3 Prozent erhöht. Die lineare Erhöhung erfolgt dabei unter letztmaliger Verminderung der Anpassung gegenüber dem Tarifergebnis um 0,2 Prozentpunkte für die Zuführung zur Versorgungsrücklage.
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