Wichtiges zur BesoldungBesoldungstabelle Brandenburg ab 1. Januar 2026

Die aktuelle Besoldungstabelle Brandenburg steht auf der Website des dbb zur Verfügung.

Beamtinnen & Beamte

Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt.

Der Landtag Brandenburg hat am 14.10.2026 in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026 im Land Brandenburg“ beschlossen. 

Mit dem Gesetz beabsichtigt das Land Brandenburg die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 – u. a.) umzusetzen. Wesentliche Inhalte sind die Neustrukturierung der Grundgehaltssätze, die Aufhebung des Familiensonderzuschlags nach § 40 a BbgBesG, die Fortentwicklung der bereits im Jahr 2022 eingeführten Anrechnung eines Partnereinkommens rückwirkend ab 1. Januar 2026 sowie die Festlegung, dass künftige Anpassungen nach Maßgabe des Nominallohnindex erfolgen sollen.

Zugleich erfolgte eine Anhebung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ab dem 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunde. Mit dem Landtagsbeschluss kann die Zahlbarmachung – wie vorgesehen – mit den Dezemberbezügen 2026 erfolgen.

 

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