Gesetzentwurf für Bundesbeamte und -versorgungsempfänger

Besoldungs- und Versorgungsanpassung: „Verdiente Wertschätzung“

Eine „verdiente Wertschätzung“ des Dienstherrn Bund für seine Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sieht der dbb in dem jetzt vorgelegten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017).

Damit sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge für den Bereich den Bundes entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom April 2016 für die Tarifbeschäftigten des Bundes in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra, sagte vor dem Beteiligungsgespräch zu dem Gesetzentwurf am 20. Juni 2016 in Berlin, auch die rasche Vorlage des Gesetzentwurfs sei ein „wichtiges Signal“. „Unser gewerkschaftlicher Dachverband erkennt nachdrücklich an, dass der Entwurf - unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht - eine durchgehend zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung der Tarifeinigung vom 29. April vorsieht“, machte Benra deutlich. Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten sollen in zwei Schritten in den Jahren 2016 und 2017 angepasst werden. „Auch dass der Gesetzentwurf zeitnah zur Tarifeinigung vorgelegt wurde und die Bundesregierung damit die entsprechende Ankündigung des Bundesinnenministers umgesetzt hat, bewerten wir uneingeschränkt positiv“, so Benra weiter. „Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf an dem bewährten Gleichklang der Statusgruppen festgehalten und gewährleistet, dass Tarifbeschäftigte und Beamte auf Bundesebene an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung in gleicher Weise teilhaben.“ Dies sei auch angesichts des Auseinanderdriftens der Besoldung und Versorgung in den Bundesländern beispielgebend. „Hier wird der Bund seiner Vorbildrolle gerecht“, sagte Benra.

Mit der in dem Gesetzentwurf vom 1. Juni 2016 vorgesehenen Anpassung der Besoldung ab 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Februar 2017 in Höhe von 2,35 Prozent vermeide der Bund die bei den Ländern vielfach vorherrschende Praxis, die Anpassung von Besoldung und Versorgung zeitlich zu verschieben beziehungsweise einzelne Besoldungsgruppen ganz davon auszuschließen. Der dbb erkenne zudem an, dass in den Gesetzentwurf auch die Ergänzung aufgenommen wurde, dass bei mehreren, zeitlich gestaffelten Erhöhungen der Besoldung und Versorgung die Verminderung um 0,2 Prozentpunkte (zur Bildung von Versorgungsrücklagen) nur bei dem ersten Schritt erfolgen soll – also bei der tariflich vorgesehenen Anpassung von 2,4 Prozent zum 1. März 2016. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf regte der dbb an, dass mit dem Kabinettsbeschluss auch eine Abschlagsauszahlungsverfügung veranlasst wird. Die Befassung durch das Bundeskabinett ist für die erste Juli-Hälfte vorgesehen.

 

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