Behindertenbeauftragte: An schulischer Inklusion nicht sparen

„Schulische Inklusion darf kein Sparmodell sein. Es muss eine ausreichende räumliche und personelle Ausstattung sichergestellt werden.“ Das stellte die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, im „dbb magazin“ (Ausgabe September 2016) fest. Lehrerinnen und Lehrer dürften mit der wichtigen Aufgabe der schulischen Inklusion nicht alleingelassen werden, mahnte Bentele und fügte hinzu: „Bewusstseinsbildung muss für mehr Akzeptanz der inklusiven Bildung an allen Schulen sorgen und die schwierige Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer im Umgang mit der heterogenen Schülerschaft adäquat würdigen.“

Die Bundesbehindertenbeauftragte äußerte sich in dem Interview auch zur Frage nach einer Stärkung der Rechte von Schwerbehindertenvertretungen. Sie setze sich im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes für die so genannte Unwirksamkeitsklausel ein. „Diese sieht vor, dass eine Maßnahme des Arbeitgebers unwirksam ist, wenn die gesetzlich festgelegte Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unterblieben ist“, so Bentele. „Bisher ist eine solche Sanktion bei fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht im Gesetzentwurf enthalten. Ich hoffe, dass im parlamentarischen Verfahren zu Bundesteilhabegesetz dort noch etwas erreicht werden kann.“

 

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