1.000 Euro

Autobahn GmbH: Beschäftigte erhalten Corona-Prämie

Der dbb hat durchgesetzt, dass Beschäftigte und Auszubildende auch bei der Autobahn GmbH eine steuer- und sozialabgabenfreie Corona-Prämie erhalten.

Arbeitnehmende

Bevor die Förderung von Corona-Sonderzahlungen Ende März 2022 ausläuft, erhalten Beschäftigte in Vollzeit 1.000 Euro (anteilig bei Teilzeit) und die Nachwuchskräfte 500 Euro. Die Tarifeinigung ist mit Unterzeichnung durch den dbb Tarifchef Volker Geyer am 14. März 2022 unmittelbar in Kraft getreten.

Unter den Bedingungen der Pandemie einen tollen Job gemacht

„Die Autobahn GmbH ist immer noch ein junges Gebilde. Strukturen und Routinen müssen sich mancherorts immer noch einspielen. Gerade in dieser Zeit war und ist es eine besondere Schwierigkeit, dass die Corona-Pandemie die alltäglichen Abläufe zusätzlich erschwert hat“, erläuterte dbb Tarifchef Volker Geyer nach Verhandlungsabschluss. „Da ist es von besonderer Bedeutung, dass jede und jeder Einzelne mit besonderem Einsatz mitzieht. Und genau darauf kann sich die Autobahn GmbH stets verlassen. Die Kolleginnen und Kollegen haben auch unter den schweren Bedingungen einer Pandemie einen tollen Job gemacht. Und das findet heute seine Anerkennung.“ Geyer kritisch: „Wir haben uns gegen jeden Versuch gewandt, diese Prämie nur in der Zentrale auszugeben. Das wäre mit uns nicht zu machen gewesen. Alle waren engagiert und alle haben sich die Prämie verdient.“

Anerkennung und Wertschätzung

Für VDStra.-Chef Hermann-Josef Siebigteroth war es wichtig, dass auch die Autobahn GmbH begreift, wie wichtig Wertschätzung und Anerkennung sind. „Selbstverständlich haben die Kolleginnen und Kollegen gesehen, dass es im Geltungsbereich des TVöD und des TV-L Corona-Prämien gab. Ihre Arbeit ist aber nicht weniger anspruchsvoll sowie anerkennenswert und deshalb war es wichtig, dass auch die Autobahn GmbH dies nun anerkannt und wertgeschätzt hat.“

Geyer und Siebigteroth waren sich mit dem Arbeitgeber einig, dass es wichtig bleibt, regelmäßig in engem Kontakt zu bleiben, „denn es gibt immer etwas zu verbessern oder zu regeln“, urteilte Geyer abschließend.

Corona-Prämie: Steuerfrei bis zum Freibetrag von 1.500 Euro

Zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 gezahlte Corona-Prämien sind je Arbeitsverhältnis bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei und damit auch sozialabgabenfrei. Dieser Freibetrag kann zusammen mit einer Corona-Prämie, die heutige Beschäftigte der Autobahn GmbH noch vor dem Betriebsübergang, sprich im Dezember 2020 aus dem Abschluss zum TVöD (gestaffelt nach Entgeltgruppen bis zu 600 Euro) erhalten haben, überschritten werden. Ist das der Fall, ergibt sich für Beschäftigte, eine Steuer- und Beitragspflicht für den 1.500 Euro übersteigenden Anteil.

 

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