Der dbb hat eines Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung eingeordnet.
Der dbb begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken. „Digitalisierung kann unterstützen und entlasten. Vorhaben, die unnötige Bürokratie abbauen und den Arbeitsalltag der Beschäftigten erleichtern, sind eine gute Sache“, sagte der stv. dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner am 24. Juni 2026. Unter Anderem sieht der Entwurf eine weitere Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Dadurch soll diese effizienter, transparenter und bürgernäher werden.
Es gebe bei der BA bereits einige positive Beispiele wie deren Dienstleistungen, die elektronische Kommunikation und ihre Verwaltungsabläufe. Wagner: „Ein arbeitserleichternder Ausbau der Digitalisierung kann sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitsuchende entlasten, darf aber nicht als Vorwand für Personalabbau dienen.“ Außerdem erfordern viele Aufgaben der BA weiterhin den direkten persönlichen Kontakt.
Wagner weiter: „Sinnvoll sind insbesondere Regelungen, die Verwaltungsverfahren vereinfachen, Leistungen schneller zugänglich machen, Vermittlungsprozesse wirksamer gestalten, Beschäftigte von vermeidbarem Verwaltungsaufwand entlasten, öffentliche Mittel zielgerichtet einsetzen sowie Fehlanreize und Leistungsmissbrauch begrenzen.“
Auch die Möglichkeit der Erprobung eines Mitarbeitenden in einem anderen Betrieb nach § 45a SGB III, erscheine arbeitsmarktpolitisch sinnvoll. „Es muss aus Sicht der Finanzbehörden aber jede Missbrauchsmöglichkeit vermieden werden“, so der stv. dbb-Bundesvorsitzende. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht.“