In der zweiten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgebenden ein erstes Angebot gemacht. Doch annehmbar ist es aus gewerkschaftlicher Sicht mitnichten.
Die Verhandlungen haben am 15. September 2025 stattgefunden.
Laufzeit: von 36 Monate
1 Prozent zum 1. Januar 2027
1,5 Prozent zum 1. Januar 2028
2 Prozent zum 1. Januar 2029
Der Vorschlag entspricht einer Erhöhung von 4,6 Prozent, die über einen Zeitraum von drei Jahren von der zu erwartenden Inflation gleich wieder aufgefressen wird. Denn es ist damit zu rechnen, dass im nächsten Jahr genau wie aktuell die Inflation drei Prozent beträgt. Sollten die Energiepreise weiter so dramatisch anziehen, kann die Zahl auch noch höher liegen.
Die Arbeitgebenden zeigten keinerlei Bereitschaft, dieser schwierigen Situation Rechnung zu tragen. Nach ihrer Auffassung sind sie schon mit den Abschlüssen der vergangenen Jahre in Vorleistung gegangen, heißt es. Der Kostendruck für die Beschäftigten nimmt jedoch weiter zu: Viele brauchen das Auto, um zur Arbeit zu kommen, weil der ÖPNV nicht alle Schichtzeiten abdeckt. Zugleich liegen Flughäfen zumeist in Ballungsgebieten, in denen die Mieten besonders hoch sind.
Wer die Nachrichten verolgt, weiß: Flughäfen sind als Teil der kritischen Infrastruktur im Fokus. Die Arbeit der Sicherheitskräfte ist wichtiger denn je. Sie tragen Verantwortung für die Sicherheit im Luftverkehr, unterliegen deswegen strengen Überprüfungen und halten ihr Wissen stets aktuell. Ständige technische Neuerungen gehören zum Arbeitsalltag. Der dbb fordert: Diese Leistung muss angemessen vergütet werden!
Am 21. Oktober treffen sich dbb und ver.di mit dem BDLS zur nächsten Verhandlungsrunde. Der dbb wird darüber und vom weiteren Verlauf der Verhandlungen wie gewohnt zeitnah berichten. Wichtig ist jetzt aber auch, dass in den Betrieben diskutiert wird und allen klar ist, dass die Tarifverhandlungen nicht allein im Verhandlungsraum zu einem Erfolg geführt werden können.
Hintergrund: Die Sicherheitskontrollen an den deutschen Verkehrsflughäfen werden größtenteils von privaten Unternehmen durchgeführt, die sich im Arbeitgeberverband BDLS zusammengeschlossen haben. Mit diesem Verband hat der dbb Tarifverträge geschlossen. Der Entgelttarifvertrag, der die Bezahlung der Beschäftigten regelt, kann zu Ende des Jahres gekündigt werden; einige Regelungen treten automatisch außer Kraft. Deshalb wird in den nächsten Monaten über Nachfolgeregelungen verhandelt.