Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Anpassungen in Sachsen.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Rückwirkend zum 1. April 2026 werden die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger entsprechend der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht wie folgt angepasst:
Die lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. April 2026 wird im Zahltag August 2026 umgesetzt (Auszahlung Ende Juli 2026).
Die aktuelle Besoldungstabelle Sachsen 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.