Wichtiges zur BesoldungAktuelle Besoldungstabelle Berlin ab 1. April 2026
Die aktuelle Besoldungstabelle für Berlin steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt - und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden.
Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Grundlage ist das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin im Jahr 2026 und 2027 vom 16. Juni 2026.
Ab 1. April 2026 werden um 3,8 Prozent erhöht
- die Grundgehaltssätze, ausgehend von den sich aus Anlage 31 Nummer 1 bis 4 der auf Grundlage des Artikels 1 § 4 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024 bis 202620.12.2024 und zur Einführung und Änderung weiterer Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 634) erfolgten Bekanntmachung vom 21. Januar 2025 (GVBl. S. 56) sowie der Korrektur vom 20. März 2025 (GVBl. S. 192) ergebenden Beträgen,
- die Amtszulagen, die Stellenzulagen und die allgemeine Stellenzulage, ausgehend von den sich aus den Anlagen 34 und 35 der Bekanntmachung vom 21. Januar 2025 (GVBl. S. 56) und aus Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 6 Nummer 3 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18. Dezember 2025 (GVBl. S. 689) ergebenden Beträgen und
- der Familienzuschlag für das erste und zweite Kind, ausgehend von den sich aus Anlage 32 der Bekanntmachung vom 21. Januar 2025 (GVBl. S. 56) ergebenden Beträgen.