Zweites Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz

Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind angebracht

Am 25. März 2021 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors ohne Aussprache im Plenum des Deutschen Bundestages zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Arbeit & Wirtschaft

„Grundsätzlich ist die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten zu begrüßen, da sie sich positiv auf bürgerliche Teilhabe auswirken und das Vertrauen in staatliches Handeln befördern kann. Die Öffentlichen Verwaltung hat wertvolle Daten, deren Bereitstellung und Nutzung für die Zivilgesellschaft, Unternehmen und auch die Verwaltung selber viele Chancen bietet“, sagte der zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Friedhelm Schäfer.

Ziel des Gesetzes ist die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten der Bundesverwaltung umfänglich auszuweiten und die Nutzungsmöglichkeiten bereitgestellter Daten zu vereinfachen und zu verbessern. 

Der Gesetzentwurf enthält allerdings problematische Passagen und bleibt auch an einigen Stellen hinter den Erwartungen zurück: „Es ist schade, dass in dem Gesetz nicht festgelegt wurde, dass private Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinen Interesse erbringen, ebenfalls ihre Daten veröffentlichen müssen. Die europäische PSI-Richtlinie hätte eine solche Regelung ausdrücklich ermöglicht. Dass hingegen öffentliche Unternehmen dazu verpflichtet werden Open Data zu veröffentlichen, auch wenn sie sich in einem direkten Wettbewerb mit privaten Unternehmen befinden, ist sehr bedenklich und muss im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden“, stellt Schäfer klar. 

Künftig müssen zudem sämtliche Bundesbehörden mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften und Beliehener ihre Daten veröffentlichen, bisher traf dies nur auf die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung zu. 

„Es ist nicht ausreichend zusätzlich 64 Behörden zu verpflichten ihre Daten zu veröffentlichen. Wir brauchen vor allem einen Kulturwandel beim Umgang mit den Daten in der Verwaltung und ausreichend Personal für die Umsetzung. Der erste Open-Data-Fortschrittsbericht hat bereits gezeigt, dass das erste Open Data Gesetz an zu wenig Personal gescheitert ist“, so Schäfer. Beim ersten Open-Data-Fortschrittsbericht der Bundesregierung gaben 57 Prozent der Befragten an, dass es nur unzureichende personelle Ressourcen gibt, um sich dem Thema Open Data auseinanderzusetzen. 

 

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