dbb magazin 9/2022

fordert, in den Dienststellen und Betrieben für die notwendige Offenheit zu werben und konkrete Ideen einzubringen.“ Schwerbehindertenvertretungen stärken Der dbb hält die Institution der Schwerbehindertenvertretung für extrem wichtig und setzt sich für deren Stärkung ein. „Wir fordern zum Beispiel, dass alle personellen Maßnahmen, an denen die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt wurde, unwirksam sind,“ so Schäfer. Bisher sei das nur für die Kündigung so vorgesehen. Es sei jedoch besonders wichtig, dass die Schwerbehindertenvertretung mit ihrem besonderen Wissen und Verständnis um die Situation des schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten vor wichtigen Entscheidungen beteiligt werde. Wegen ihrer Auswirkungen auf die berufliche Situation und – besonders augenfällig etwa bei Versetzungen und Abordnungen – auch auf die private Lebensführung zähle dazu prinzipiell jede personelle Angelegenheit. Wahlordnung modernisieren „Es gibt aber noch weitere Baustellen“, fährt Schäfer fort. „Ich nenne hier einmal als Beispiel ganz aktuell das sogenannte vereinfachte Wahlverfahren.“ Aus Anlass der Pandemie sei als weitere Option neben der Präsenzwahlversammlung, in der alle Schritte bis zur Stimmabgabe vor Ort stattfinden, die Versammlung mittels Video- oder Telefonkonferenz mit anschließender Briefwahl zugelassen worden. „Dass diese Regelung nun seit März 2022 unbefristet gilt, begrüßt der dbb grundsätzlich“, sagt Schäfer. „Zwar halten wir Präsenzversammlungen für den Diskurs rund um die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten grundsätzlich für besser geeignet, dennoch ist die Online-Wahlversammlung sinnvoll und zeitgemäß.“ Gerade für den Kreis der Beschäftigten, die Behinderungen verschiedenster Art zu bewältigen hätten, könne die virtuelle Teilnahme eine Erleichterung darstellen. Zwar stelle die Wahlordnung für die anstehenden Wahlen leider nicht die notwendigen Detailregelungen zu Zuständigkeiten und Verfahren für die audiovisuelle Wahlversammlung und das nachgelagerte Briefwahlverfahren zur Verfügung; hier habe das BMAS – trotz Aufforderung auch des dbb – nicht geliefert. „Perspektivisch sind wir aber auf dem richtigen Weg“, betont Schäfer und fordert auf, generell einmal darüber zu diskutieren, wie man sich bei den Wahlen der Interessenvertretungen digitale Formate mit dem Ziel der Erleichterung und damit Förderung der Wahlbeteiligung zunutze machen könne, angefangen beim förmlichen Wahlverfahren zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen bis zu Online-Personalratswahlen. ■ Weitere Informationen für Schwerbehindertenvertretungen auf der dbb Homepage: https://t1p.de/schwerbehindertenvertretung Webtipp Alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Dienststelle oder des Betriebs sind zur Teilnahme an den SBV-Wahlen berechtigt. Als Vertrauensperson oder Stellvertretung für die behinderten Kolleginnen und Kollegen können sich auch nicht behinderte Beschäftigte zur Wahl stellen. Der Einsatz der Schwerbehindertenvertretung im Zusammenspiel mit dem Personal-/Betriebsrat ist vor allem in Zeiten von Leistungsverdichtung, steigenden Anforderungen und Veränderung der Berufsbilder von besonderemWert für Menschen, deren Leistungskraft eingeschränkt ist: Eine engagierte Schwerbehindertenvertretung kann sowohl bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes als auch bei der Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen viel erreichen. Auch auf Ihre Stimme kommt es an! Stärken Sie „Ihre“ Schwerbehindertenvertretung und geben Sie ihr durch Ihre Teilnahme an den SBV-Wahlen ein starkes Mandat für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Wählen Sie Ihre Vertrauensperson FOKUS 25 dbb magazin | September 2022

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