dbb magazin 9/2022

MITBESTIMMUNG Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (SBV) 2022 Im Einsatz für die Interessen und Bedürfnisse einer besonderen Beschäftigtengruppe Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November werden bundesweit in Dienststellen und Betrieben sowie jeweils auf allen Ebenen die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Amtszeit 2022 bis 2026 neu gewählt. Wer mit einer Behinderung leben muss, hat es vielfach schwerer als andere. Das gilt besonders im beruflichen Alltag, für dessen Bewältigung je nach Art und Schwere der Behinderung kleine und nicht selten auch große Hürden zu überwinden sind. Engagement mit speziellem Fokus „Damit diese Hürden nicht unüberwindbar sind, hat der Gesetzgeber mit der Schwerbehindertenvertretung den schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten eine besondere Anlaufstelle zur Verfügung gestellt – nur für diesen Personenkreis und speziell für dessen besondere Anliegen“, erläutert Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik. Natürlich gehöre die Wahrnehmung der Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten auch zu den Aufgaben der Personalvertretungen und Betriebsräte. Auch diese Gremien sind beauftragt, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststelle beziehungsweise Betrieb und ihre berufliche Entwicklung zu fördern sowie Maßnahmen zu ihren Gunsten zu beantragen. Trotz Überschneidung mancher Aufgaben mit denen des Personal- beziehungsweise Betriebsrats, hält Schäfer die Schwerbehindertenvertretung aber insbesondere deshalb für unverzichtbar, weil sie als besondere Vertretung nur eines ganz bestimmten Teiles der Beschäftigten konzipiert sei. Deshalb müsse sie bei allem, was sie tut, nicht wie Personalrat oder Betriebsrat die Interessen der gesamten Belegschaft berücksichtigen, sondern dürfe sich auf die spezifischen Interessen und Anliegen der behinderten und gleichgestellten Beschäftigten konzentrieren. „Darum“, weiß Schäfer, „verfügt die Schwerbehindertenvertretung über einen ganz besonderen, exklusiven Kenntnisstand zu den Themen, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind.“ Dank für vier Jahre wertvollen Einsatz „Und genau dies macht das Engagement der Schwerbehindertenvertretung so wertvoll“, erläutert Schäfer und spricht mit Blick auf die zurückliegende Amtszeit den Vertrauenspersonen und Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die in den vergangenen vier Jahren ihren Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben, seinen Dank aus. „Ob sie sich darum gekümmert haben, dass ihr gehbehinderter Kollege einen nahe gelegenen Parkplatz erhält und die Liegenschaft barrierefrei wird – was übrigens auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt – oder sich bei der Dienststellenleitung für die Anschaffung der passenden technischen Arbeitshilfen einer blinden Kollegin eingesetzt haben – die Schwerbehindertenvertretungen haben mit ihrem Einsatz dafür gesorgt, dass der Arbeitsalltag für die Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen leichter und erfreulicher wird.“ Chancen der Digitalisierung nutzen Hier biete die Digitalisierung vielfältige Chancen. Computergestützte Assistenz- und Tutorensysteme könnten bisher für Menschen mit Behinderung nicht zugängliche Beschäftigungsfelder erschließen. „Dafür setzt der dbb sich ein“, versichert der Zweite dbb Vorsitzende Schäfer, „aber auch die Interessenvertretungen vor Ort, also die Schwerbehindertenvertretungen im bewährten Zusammenwirken mit den Personal- und Betriebsräten, sind ge­ „Wir fordern, dass alle personellen Maßnahmen, an denen die Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligt wurde, unwirksam sind.“ Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik Fotos: Colourbox.de 24 FOKUS dbb magazin | September 2022

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