dbb magazin 1-2/2022

dem „Netzwerk Diversität“ von Bund, Ländern und Kommunen voran. Die öffentliche Verwaltung steht vor der Aufgabe, die stark ansteigenden Altersabgänge auszugleichen. Wir brauchen schnellere Einstellungsverfahren und müssen Talente gezielt ansprechen. Wir müssen imWettbewerb mit der Wirtschaft den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiver machen. Die Entwicklung einer Dacharbeitgebermarke Bundesverwaltung ist dafür ein wichtiger Schritt. Stichwort „Modernisierung“: Ihr Ministerium bleibt zuständig für die Digitalisierung der Verwaltung. Welche Prioritäten wollen Sie dabei setzen? Die Modernisierung des Staates und digitale Innovationen haben wir im Koalitionsvertrag bewusst an den Anfang gesetzt. Als Bundesinnenministerium wollen wir Vorbild und Antreiber für den digitalen Staat sein. Das bedeutet vor allem, dass Behörden von Bund, Ländern und Kommunen enger und schneller zusammenarbeiten müssen. Mit dem Onlinezugangsgesetz, sicheren digitalen Identitäten auch auf dem Smartphone und der Modernisierung der Registerlandschaft stemmen wir hier große Reformvorhaben. Klar ist aber auch: Digitaler Aufbruch ist ohne mehr und bessere Aus- und Fortbildung in der Verwaltung nicht zu denken. Beides muss aus einer Hand kommen, zum Beispiel an unserer Digitalakademie. Das Beamtentumwar und ist eine tragende Säule der Bundesrepublik. Das Dienstrecht ist jedoch durch die Föderalismusreform 2006 in 17 verschiedene Rechtskreise (Bund und Länder) aufgeteilt, was zu einer enormen Gesetzesflut, Intransparenz und Verwaltungsintensität geführt hat. Wie beurteilen Sie diese Neuordnung heute? Bis zur Föderalismusreform I im Jahr 2006 hatten die Länder nur sehr eingeschränkte Entscheidungsmöglichkeiten bei der Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten. Die Länder sind seitdem in ihrer Organisations-, Personal- und Finanzhoheit gestärkt. Die für diese Verfassungsreformmaßgeblichen Gründe gelten nach wie vor. Einer stärkeren Auseinanderentwicklung der Besoldung und Versorgung im Bund und in den Ländern sind durch das grundgesetzliche Alimentationsprinzip Grenzen gesetzt. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten muss angepasst werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt hat, dass die Grundbesoldung und die Besoldung für kinderreiche Beamtenfamilien seit Jahren wesentlich zu niedrig sind. Außerdem gibt es bei den Bundesbeamtinnen und -beamten mit der Arbeitszeitanpassung noch ein echtes Dauerbrennerthema. Wann und wie wollen Sie diesen Punkt angehen? Bei der Beamtenbesoldung betreffen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erstmals auch den Bund. Auf der Grundlage der gerichtlichen Vorgaben werden wir für die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten eine zielorientierte und sachgerechte Lösung finden. Auf der Prioritätenliste ist das Vorhaben ganz oben angesiedelt. Darüber hinaus ist es mir wichtig, die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern. Wir wollen, dass mehr Stellen zu spürbarer Entlastung führen. Zu guten Arbeitszeitbedingungen gehören aber auch Flexibilität und eine gute Vereinbarkeit von Job, Kindern und Pflege älterer Angehöriger. Die müssen wir auch weiter stärken. Im letzten Jahr hat die alte Bundesregierung eine größere Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet. Doch bereits da war breiter Konsens, dass einige Baustellen geblieben sind – gerade mit Blick auf die digitalisierte Arbeitswelt. Auf den nächsten Reformschritt müssen die Beschäftigten nicht wieder fast 50 Jahre warten, oder? Der Bundestag hat die Novelle nach einer langen Debatte verabschiedet, die von der vorherigen Bundesregierung durch einen Kommunikationsprozess – auch mit dem dbb – über mehrere Jahre vorbereitet wurde. So ist am Ende ein Paket entstanden, das vieles verbessert. Derzeit bereiten wir eine komplette Neufassung der praxisrelevanten Rundschreiben zum Personalvertretungsrecht vor. Und die im Koalitionsvertrag angesprochenen Online-Betriebsratswahlen sind auch für die Personalratswahlen ein spannendes Digitalisierungskonzept. ■ Wir wollen den öffentlichen Dienst vielfältiger machen. Wir wollen zum Beispiel auch jungen Menschen mit Migrationsgeschichte zeigen, dass ihr Land sie will und braucht. Wir wollen allen zeigen, dass Karriere bei uns unabhängig von Geschlecht und Herkunft ist. Als Bundesinnenministerium wollen wir Vorbild und Antreiber für den digitalen Staat sein. Das bedeutet vor allem, dass Behörden von Bund, Ländern und Kommunen enger und schneller zusammenarbeiten müssen. FOKUS 23 dbb magazin | Januar/Februar 2022

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