dbb magazin 7-8/2021

jugend Anhörung zum Bayerischen Personalvertretungsrecht Jugend besser beteiligen Bei einer Anhörung zur geplanten Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsrechts hat die dbb jugend Vorschläge für Jugendliche und Auszubildende eingebracht. „Jugendliche und Auszubil­ dende brauchen einen stärke­ ren Hebel, um ihre Interessen deutlich und nachhaltig inner­ halb der verschiedenen Berei­ che im öffentlichen Dienst vertreten zu können. Deshalb freuen wir uns, dass Bayern bei der Novellierung hier die Chance nutzt und gerade die­ se Gruppe von Anfang an in ihre gesetzlichen Vorhaben einbezieht. Bayern könnte damit Vorbild für andere Lan­ desverwaltungen werden“, erklärte dbb jugend-Chefin Karoline Herrmann bei der Sachverständigenanhörung zum Bayerischen Personalver­ tretungsgesetz im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtages am 15. Juni 2021. Aufbauend auf den Ergebnis­ sen soll ein entsprechender Gesetzentwurf erstellt werden. Die Jugend- und Auszubilden­ denvertretung sollte nicht nur in Gespräche mit dem Dienst­ stellenleiter eingebunden werden, wenn es um Angele­ genheiten von Beschäftigten geht, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in Berufsausbildung befinden, stellte Herrmann heraus. „Eine spiegelgleiche Regelung zur Teilnahme an Personalratssitzungen ist hier der richtige Weg. Das heißt, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung das Recht erhalten muss, eine Person aus ihren Reihen zu benennen, die dann an allen Gesprächen des Personalrats mit dem Dienststellenleiter teilnehmen kann.“ Herrmann regte zudem an, die Wahlberechtigung zum Personalrat nicht bereits bei sechsmonatiger Abwesenheit ohne Bezüge, sondern erst nach zwölf Monaten entfal­ len zu lassen. „Das wäre ein richtiges Signal in Richtung Arbeitszeitflexibilisierung, um beispielsweise als Be­ schäftigter eine längere be­ rufliche Auszeit nehmen zu können, ohne die Wahlbe­ rechtigung zum Personalrat zu verlieren.“ Angezeigt ist aus Sicht der dbb jugend zudem die Ein­ führung eines Aufgabenka­ talogs, vergleichbar mit dem des Personalrates, in dem die Mitbestimmungs- und Betei­ ligungsrechte der Jugend- und Auszubildendenvertre­ tung festgehalten werden. „Bisher fehlt eine solche ge­ setzliche Fixierung, die Be­ reiche abdeckt, die im Beson­ deren für Jugendliche und Auszubildende relevant sind. Etwa eine Vorschrift, die die Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen an Vorstellungsgesprächen ermöglicht, sollte Standard sein“, so die dbb jugend- Chefin. < Hintergrund Das Personalvertretungsrecht bildet auf Bundes- und Lan­ desebene die Grundlage für die Beteiligung und Mitbe­ stimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in öffentlichen Verwaltungen, Betrieben und Einrichtungen. Rechte und Schutzvorschrif­ ten der Arbeitnehmenden sowie der Beamtinnen und Beamten werden von den durch sie gewählten Interes­ senvertretungen, Personalrat beziehungsweise Jugend- und Auszubildendenvertretung überwacht. Diese Vertretun­ gen tragen dem Dienststel­ lenleiter berechtigte Interes­ sen und Beschwerden der Beschäftigten vor und wirken auf Problemlösungen hin. < Karoline Herrmann © Marvin Köhlert Tag des öffentlichen Dienstes Bessere Arbeitsbedingungen sind die beste Anerkennung Die Beschäftigten des öffent­ lichen Dienstes haben in der Corona-Pandemie alles ge­ geben, um das öffentliche Leben aufrechtzuerhalten. Den Dankesreden müssen nun endlich Taten folgen, fordert die dbb jugend. „Ohne die starke Einsatzbe­ reitschaft und die Leistun­ gen der Beschäftigten in den Krankenhäusern, Schulen, in der Verwaltung, in den über 400 Gesundheitsämtern, im öffentlichen Personennah­ verkehr, bei Polizei und Feu­ erwehr wären wir niemals so gut durch die Krise ge­ kommen. Liebe öffentliche Arbeitgebende: Was würde Sie motivieren, in dieser har­ ten Zeit weiterzumachen und ihr Bestes zu geben? Reicht ein Wort des Dankes da wirklich aus?“, fragte Karoline Herrmann, dbb jugend-Chefin, am 23. Juni 2021, dem Tag des öffent­ lichen Dienstes. Mit der gesamten dbb Bun­ desjugendleitung wirbt sie für bessere Arbeitsbedingun­ gen in allen Bereichen des öf­ fentlichen Dienstes: „Dank drückt man am besten mit den richtigen Gesten aus. Für die Beschäftigten heißt das bessere Bezahlung, eine Aus­ bildungsvergütung, die zum Leben ausreicht, Langzeitar­ beitszeitkonten, attraktive Entwicklungschancen, Frei­ zeitausgleich, digitale Ver­ waltung, die diesen Namen auch verdient – das jetzt endlich in die Tat umzuset­ zen, hilft den Beschäftigten mehr als lobende Worte“, be­ tonte Philipp Mierzwa, stell­ vertretender Vorsitzender der dbb jugend. Die anstehende Einkommensrunde der Län­ der bietet laut Herrmann die passende Gelegenheit dafür: „Wir werden uns dafür stark­ machen, dass die Arbeitge­ benden diese Chance nutzen, um ihrer Wertschätzung Ausdruck zu verleihen.“ 28 dbb > dbb magazin | Juli/August 2021

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