dbb magazin 7-8/2021

vorgestellt Deutsche Emissionshandelsstelle Zertifikate für den Umweltschutz Die Bundesrepulik Deutschland hat sich nach dem Klimaübereinkommen von Paris vom Dezember 2015 gemeinsammit derzeit 189 anderen Ländern verbindlichen Klimaschutzzielen verpflichtet, die im November 2016 in Kraft getreten sind. Mit dem Bundesklimaschutzgesetz vom 18. Dezember 2019 wurden diese Ziele in Deutschland erstmals gesetzlich verankert. Nämlich den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 bis 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begren­ zen. Um das zu erreichen, wurde als zentrales Klimaschutzinstrument die CO 2 -Bepreisung eingeführt. Für die nationale Umsetzung ist in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zustän­ dig, die beim Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist. Ziel der Bundesrepublik Deutschland ist es dar­ über hinaus, bis 2050 treibhausgasneutral zu sein. Um dieses Klima­ schutzziel tatsächlich zu erreichen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die im Klima­ schutzprogramm 2030 der Bundesregierung festgeschrieben wur­ den. Ein zentrales Instrument für den Klimaschutz ist die CO 2 -Bepreisung von Emissionen, insbeson­ dere in den Bereichen Wärme und Verkehr, das mit dem Brenn­ stoffemissionshandels­ gesetz (BEHG) am 20. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Auf dieser Grundlage führt Deutschland ab 2021 ein nationales Emissi­ onshandelssystem (nEHS) ein. Die Emissionen der Industrie und der Stromerzeugung sind in Deutschland bereits größ­ tenteils im Europäischen Emis­ sionshandel (EU ETS) erfasst: Die Industrie muss seit 2005 für jede Tonne ausgestoßenes CO 2 eine Emissionsberechti­ gung abgeben. Betroffen da­ von sind auch die Anlagen der Energiewirtschaft. Für die Emissionen außerhalb des Be­ reichs, der vom EU ETS erfasst wird, fehlte in Deutschland auf nationaler Seite bislang ein fi­ nanzieller Anreiz zur Emissions­ minderung. Nach Informationen der DEHSt werden in das nEHS alle auf den Markt gebrachten CO 2 -ver­ ursachenden Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig­ gas, Erdgas und Kohle einbe­ zogen. Dabei müssen Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger, die mit die­ sen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nicht selbst am nEHS teilnehmen. In die Pflicht genommen werden die sogenannten „Inverkehrbrin­ ger“ der Brennstoffe wie Gas­ lieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen. Diese wiederum sorgen mit der Weiterga­ be der Kosten aus dem nEHS an ihre Kunden für den gewünschten finan­ ziellen Anreiz zur Emissi­ onsminderung. Das soll die Intention des BEHG unterstreichen, emissionsmindernde Verhaltensänderun­ gen zu bewirken. < So geht Emissionshandel Allen Emissionshan­ delssystemen sind marktwirtschaftliche Instrumente, mit dem das Klima ge­ schützt werden soll, gemeinsam. Das Prin­ zip ist einfach: Wer die Luft mit Treib­ hausgasen belasten will, braucht hierzu entsprechende Rech­ te, sogenannte Zerti­ fikate. „Der Europäi­ sche Emissionshandel funktioniert nach dem Prinzip ,Cap and Trade‘ – begrenzen und handeln. Das be­ deutet, dass es für Treibhausgasemissionen in den Sektoren Energie und In­ dustrie eine feste, europäische Obergrenze gibt, das Cap“, erklärt Dr. Jürgen Landgrebe, der den Fachbereich V „Klima­ schutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ des Umweltbundesamtes leitet. „Unterhalb des Caps haben Unternehmen die Möglichkeit des Handels. Sie können ent­ weder Zertifikate erwerben und bezahlen dann für ihre Emissionen. Oder sie stellen Foto: Dmytro Bosnak/Colourbox.de 26 dbb > dbb magazin | Juli/August 2021

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