dbb magazin 3/2021

akademie Grundschulungen zum BPersVG beziehungsweise zu den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen bietet die dbb akademie online als eTraining im Rahmen von Inhouseschulungen an. Auch für Jugend- und Auszubildendenvertreter! Kommen Sie gerne auf uns zu: Kerstin Solaße, Tel.: 0228.8193-138, E-Mail k.solasse@dbbakademie.de und Rita Genz: 0228.8193-345, E-Mail: r.genz@dbbakademie.de Laufend aktualisierte Webseminare für Personalrät*innen finden Sie auf der Homepage der dbb akademie unter www.dbbakademie.de . Beispielsweise: 2021 Q025 GB: eXPERTE im Eingruppierungsrecht (eTraining) 28. Juni bis 2. Juli 2021 | 10 bis 12 Uhr 2021 Q263 SF: Kommunikationskultur in verteilten Teams aufbauen (eTraining) 15. April 2021 | 10 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr 2021 Q305 BS: Praxiswissen: Homeoffice im digitalen Zeitalter rechtssicher gestalten (eTraining) 24. März 2021 | 9 bis 15.30 Uhr 2021 Q267 BS: Dokumentationspflichten im Datenschutz- recht – was sind die wichtigsten? (Webseminar) 3. Mai 2021 | 10 bis 11.30 Uhr Dienststelle vorgibt, so wird man sich hierüber voraus­ sichtlich nicht (mehr) streiten müssen. Denn in der weit überwiegenden Anzahl der Dienststellen hat Corona zu­ mindest dazu geführt, dass technisch aufgerüstet wurde und mindestens eine der gängigen Online-Plattformen genutzt werden darf. Darüber hinaus gibt es die Rechtsprechung, die besagt, dass neu gewählte Personal­ räte innerhalb ihres ersten Amtsjahres für ihre Aufgabe geschult werden sollen (BVerwG 26. Februar 2003 – 6 P 9.02 und 28. September 2005 – 6 PB 8.05). Natürlich ist diese Rechtsprechung in Corona-Zeiten anders zu be­ werten und es wird Ihnen nie­ mand einen Strick daraus dre­ hen, wenn Sie sich während einer Krise nicht schulen las­ sen. Aber der Sinn dahinter bleibt: Wenn der Regen vo­ rüber ist, braucht man den Schirm nicht mehr. Wenn Sie jetzt Bedarf und Interesse an einer Online-Schulung haben, nutzen Sie die Argumente der Rechtsprechung gegenüber Ihrer Dienststellenleitung. < Kann ich das denn „bedienen“? Ja. Wir alle sind mittlerweile viel fähiger, als wir es uns sel­ ber zutrauen. Während man Respekt vor Online-Schulun­ gen hat, bestellt und bezahlt man locker das Essen mit dem Smartphone oder macht digi­ tale Fotos und legt sie ebenso digital ab. Wer solche Anwen­ derkenntnisse hat, „kann“ auch eine Online-Schulung. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihre Katze gerade kein Nickerchen auf Ihrem Laptop hält und die Kinder genug neues Lego haben. 23 dbb > dbb magazin | März 2021

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