dbb magazin 3/2021

jugend Kinderrechte Grundgesetz zum Wohl der Kinder ändern 32 Jahre seit Bestehen der UN-Kinderrechtskon­ vention (UN-KRK) und 29 Jahre seit Rechtsgültig­ keit in Deutschland durch Ratifizierung haben sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD nach langem Ringen auf die Verankerung der Kinder­ rechte im Grundgesetz geeinigt. Die dbb jugend begrüßt den längst überfälligen Schritt. „Die beabsichtigte Veranke­ rung der Kinderrechte im Grundgesetz sendet eine wich­ tige Botschaft an unsere Ge­ sellschaft: Kinder sind unser höchstes Gut, unser Liebstes, unsere Zukunft. Das Kindes­ wohl hat oberste Priorität und gehört verfassungsrechtlich festgeschrieben. Damit wird es zur Basis unseres Handelns“, machte die Chefin der dbb ju­ gend, Karoline Herrmann, am 12. Januar 2021 deutlich. Mit der Aufnahme der Kinder­ rechte in das Grundgesetz wird auch einer Forderung der dbb jugend Rechnung getragen. „Das Wohl von Kindern wird in denMittelpunkt gestellt. Kinder werden als eigenständige Rechtsträger anerkannt. Eltern wird in ihrer Erziehungsaufgabe der Rücken gestärkt. Kinder wer­ den besser geschützt und geför­ dert. Sie sind anzuhören und zu beteiligen, wenn es um ihre Be­ lange geht. Das ist die Basis für eine gleichberechtigte Gesell­ schaft, die auch selbstverant­ wortlich handelnde Erwachsene hervorbringt“, betont Herrmann. Die Änderung des Grundge­ setzes soll noch vor der Bun­ destagswahl im September dieses Jahres erfolgen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Herrmann fordert eine zügige Umsetzung: „Nach drei Jahrzehnten parteipoliti­ scher Streitigkeiten um die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sind wir so weit gekommen. Jetzt heißt es durchziehen – zumWohle der Kinder!“ Verordnung zum Homeoffice Gesundheitsschutz hat Priorität Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat nach dem Beschluss von Bund und Ländern eine Verord­ nung für Homeoffice erlassen: Wenn keine zwin­ genden betrieblichen Gründe dagegenstehen, müssen Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause anbieten. Nach Auffassung von dbb jugend-Chefin Karoline Herrmann sind hierfür jetzt aber auch angemessene Rahmenbedingungen nötig. „Es kann nicht sein, dass viele Beschäftigte in den Behörden immer noch den Großteil ihrer Arbeit in Präsenz erledigen. Der Gesundheitsschutz hat Priorität. Wo immer es mög- lich ist, muss Homeoffice das Gebot der Stunde sein“, sagte Herrmann am 20. Januar 2021 zu den weiteren Lockdown- Maßnahmen. Allerdings müssten die Arbeit­ geber auch für die Arbeitsfä­ higkeit der Beschäftigten sor­ gen und eine entsprechende IT-Ausstattung bereithalten. „Seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 war genug Zeit, um entsprechende Maßnah­ men für mehr Homeoffice zu schaffen. Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst in der aktuellen Lage handlungsfähig bleibt und sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf den Staat verlassen können“, so Herrmann. Die bisher oft ge­ schaffenen Übergangslösun­ gen seien jedoch auf Dauer nicht tragbar. „Das digitale Arbeiten am Arbeitsplatz und von zu Hause braucht angemessene Rahmen­ bedingungen. Noch immer sind viele Verwaltungen mit museumsreifer Hard- und Software ausgestattet. Das muss nach Ende der Pandemie strategisch angegangen wer­ den. Dabei sollten Technik und Arbeitsabläufe behördenüber­ greifend kompatibel und aufei­ nander abgestimmt werden.“ Die Verordnung zum Home­ office vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021. Ziel der Verord­ nung ist es, sowohl die Kontak­ te in den Betrieben als auch auf den Wegen dahin zu redu­ zieren, um das Infektionsrisiko zu senken. Model Foto: Colourbox.de Model Foto: Colourbox.de 24 dbb > dbb magazin | März 2021

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