dbb magazin 11/2020

Inklusiver Arbeitsmarkt Wo stehen wir in Deutschland? Auch wenn der Begriff „Be­ schäftigungspflichtquote“ alles andere als inklusiv ist, bleibt leider festzuhalten, dass die Arbeitgeber immer noch verpflichtet werden müssen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Das ist sehr bedauerlich, denn Teilhabebe­ einträchtigte leisten in vielen Fällen einen wertvollen Bei­ trag, dem Fachkräftemangel (auch im öffentlichen Dienst) zu begegnen. Mehr Menschen mit Behinde- rung in Deutschland: gleich- bedeutend mit steigenden Beschäftigungsquoten? Der Anteil von Menschen mit Behinderung steigt. Das Statis­ tische Bundesamt weist die Zahl von Menschen, denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wird, mit rund acht Millionen aus. Diese Zahl ist in den letz­ ten zehn Jahren um gut eine Million gestiegen. Das legt den Schluss nahe, dass auch mehr Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ein Beschäftigungsverhältnis gefunden haben. Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im öffent­ lichen Dienst und der Privat- wirtschaft: Da ist noch Luft nach oben! Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) der Bundesagentur für Arbeit liefert einen guten Überblick über den Anteil von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft. So betrug im Jahr 2018 in Gesamtdeutsch­ land die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinde­ rung rund 4,6 Prozent und lag damit immer noch unter der „Pflichtquote“ von fünf Pro­ zent. Hervorzuheben ist aller­ dings, dass der Anteil schwer­ behinderter Menschen im öffentlichen Dienst zum Teil deutlich höher ist als in privat­ wirtschaftlichen Unterneh­ men. Deutschlandweit liegt der öffentliche Dienst mit ei­ nem Anteil von 6,5 Prozent deutlich über den 4,1 Prozent in der Privatwirtschaft. In den obersten Bundesbehörden weisen sogar 9,3 Prozent der Beschäftigten eine Teilhabe­ beeinträchtigung auf. Auch beim Blick auf die einzel­ nen Bundesländer bestätigt sich dieses Verhältnis. Wäh­ rend der Anteil von Menschen mit Behinderung im öffentli­ chen Dienst etwa in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfa­ len zwischen 6,7 und 8,2 Pro­ zent liegt, reißen selbst die Schlusslichter Baden-Würt­ temberg (5,3) und Niedersach­ sen (5,0) die gesetzliche Vor­ gabe nicht. Anders sieht es in der Privatwirtschaft aus. In keinem einzigen Bundes- land wird die Beschäftigungs­ pflichtquote von fünf Prozent erreicht. Vielmehr bewegen sich die Anteile in einer Spanne von 3,5 Prozent in Branden­ burg bis 4,6 Prozent in NRW. Deutlich wird, dass das „Frei­ kaufen“ für die privaten Arbeit­ geber immer noch attraktiver Gerade für den öffentlichen Dienst ist Akzeptanz in der Bevölkerung von entscheiden­ der Bedeutung. Auch deshalb sollten die dort beschäftigten Be­ amten und Tarifangestellten ein Spiegelbild der Gesellschaft sein. Dies schließt selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung ein. Auch wenn hier noch viele dicke Bretter zu bohren sind: Der dbb bleibt dran! blickpunkt Model Foto: Colourbox.de (2) 20 > dbb magazin | November 2020

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