dbb magazin 10/2020

interview dbb magazin Herr Minister, regelmäßig wird über Gewalt gegen Beschäftig- te des öffentlichen Dienstes be- richtet. Das zeigt auch, dass die Sensibilität für das Thema ge- stiegen ist. Was hingegen fehlt, sind konkrete Zahlen. Der Bund wollte mit den Ländern eine einheitliche Statistik auf den Weg bringen. Was ist aus dem Projekt geworden? Georg Maier Es ist richtig, dass es eine ein­ heitliche, bundesweite statis­ tische Erfassung für die Men­ schen im öffentlichen Dienst bislang nicht gibt. Allerdings gibt es bereits ein bundesein­ heitliches Lagebild für die Poli­ zei, die Feuerwehren, Rettungs­ kräfte oder Mandatsträger. Es gehören aber natürlich noch viel mehr Berufsgruppen zum öffentlichen Dienst und für die­ se lässt sich zumindest ein Trend ablesen. Es zeigt sich, dass Beleidigungen, Nötigun­ gen oder auch Körperverlet­ zungsdelikte zunehmen. Wir, und damit meine ich die Innen­ ministerkonferenz, beobachten diese Entwicklung in allen Be­ reichen mit Sorge und sehen den Grund in der zunehmenden Verrohung der Gesellschaft und als Beleg mangelnden Respekts gegenüber dem Staat und sei­ nen Dienerinnen und Dienern. Im Jahr 2017 beschloss der Bundestag härtere Strafen für Gewalt gegen Einsatzkräfte. Welche Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Gesetzes haben Sie seitdem gewonnen und wie bewerten Sie diese? Auch vor dem Hintergrund, dass einige Ihrer Kollegen im Sommer eine weitere Strafver- schärfung gefordert haben. Strafverschärfungen sind eine komplexe rechtliche Angele­ genheit. Es geht vor allem darum, rechtsfreie Räume zu schließen und das Strafrecht neu auszurichten, ohne dabei ein „Sonderstrafrecht“ für Staatsdiener einzuführen. Eine Beleidigung oder Nöti­ gung gewinnt nach unserem Rechtsempfinden nicht an strafprozessualer Wertigkeit, wenn sie gegenüber einem Polizisten oder Lehrer erfolgte. Die Gedanken für eine Straf­ verschärfung waren 2017 als Reaktion auf die zunehmende Gewalt gegenüber Einsatz- und Rettungskräften ange­ zeigt und füllten bis dahin ausgemachte Normlücken. So wurde mit der Schaffung des Tatbestandes des „tätlichen Angriffs“ in § 114 Strafgesetz­ buch die Strafbarkeit von An­ griffen gegen Vollstreckungs­ beamte auf sogenannte einfache Diensthandlungen << Georg Maier ist seit dem Sommer 2017 der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales. 2020 amtiert er turnusgemäß als Vorsitzender der Innenministerkonferenz. Georg Maier (SPD), Thüringer Minister für Inneres und Kommunales und Vorsitzender der Innenministerkonferenz Allein ein höheres Strafmaß wird die Einstellung gegenüber dem Staat nicht ändern © TMIK / Christian Fischer 4 dbb > dbb magazin | Oktober 2020

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