dbb magazin 7-8/2020

Was Sie jetzt wissen müssen – die dbb akademie informiert Zu Hause – das Arbeits- und Tarifrecht im Corona-Jahr Die Gesundheit hatte und hat Vorrang – trotzdem oder gerade deshalb ergeben sich derzeit viele (zum Teil Pandemie-bedingte) Fragen des Arbeits- und Tarifrechts. Eine echte Herausforderung für Personaler und (häufig gerade neu gewählte) Beschäftigtenvertreter. << Zankapfel Urlaub Eigentlich ist man doch erho- lungsbedürftig. Da viele Reise- ziele aber noch tabu sind, hat- te sich manch Beschäftigter überlegt, den bereits bean- tragten und genehmigten Ur- laub auf später zu verschieben. Dies stieß nicht unbedingt auf arbeitgeberseitige Gegenliebe, zumal bei einer geballten Inan- spruchnahme des Urlaubs zu einem späteren Zeitpunkt ar- beitsorganisatorische Proble- me drohten. Um es kurz zu machen: Bereits genehmigte Urlaubsanträge können gegen den Willen des Arbeitgebers nicht einfach zurückgenom- men werden. So boomt die Er- holung auf Balkonien oder im eigenen Garten. << Entgelt bei Kinderbetreuung Wenn da nicht diese muntere Bande im Nachbargarten wäre. Papa und Mama mussten nacheinander zu Hause blei- ben, um wegen der Kitaschlie- ßungen ihre unter 12-jährigen Kids selber zu betreuen. Dies ist kein Verstoß gegen arbeits- rechtliche Pflichten. Zudem zahlt der Staat nach § 56 Abs. 1 a, 2 IfSG jedem Elternteil bis zu zehn Wochen 67 Prozent des wegfallenden Nettolohns (maximal 2 016 Euro pro Mo- nat). Derweil fragen sich viele Betroffene, ob die Tage auch gestückelt genommen werden können, ob vorrangig Urlaubs- tage oder Freizeitausgleich ge- nommen werden müssen, wel- che Nachweise der Arbeitgeber verlangen kann und wie dieser die vorgelegten Beträge zu- rückbekommt. << Homeoffice Oft hängt das Daheimbleiben auch mit dem Arbeiten im Homeoffice zusammen, das sich schneller als der Virus ver- breitet und dadurch dessen weitere Ausbreitung wiederum verhindert haben dürfte. Dabei war es in aller Regel nicht zu- lässig, jemanden gegen seinen Willen ins Homeoffice zu zwin- gen – viele Beschäftigte waren aber freiwillig dazu bereit und haben sich auch von einigen (vor allem technischen) Start- schwierigkeiten nicht irritieren lassen. Es wurde demonstriert, was möglich ist, ohne dass die Qualität der Arbeit gelitten hat. Eigentlich besteht kein Grund, das Rad nach der Coro- na-Krise wieder zurückzudre- hen und mobiles Arbeiten (nicht nur im Homeoffice) restriktiver zu handhaben. Die Rahmenbedingungen sollten – auch unabhängig von der möglichen Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Homeoffice – spätestens jetzt durch eine Dienstvereinbarung geregelt werden. Vorhandene Regelungen sind oft überar- beitsbedürftig. Dabei wird es auch darum gehen, weiteres Flexibilisierungspotenzial, etwa hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, auszuschöpfen. << Kurzarbeit und TV COVID Neben Homeoffice, Kinderbe- treuung und fehlenden Reise- möglichkeiten kann auch Kurz- arbeit ein Grund für die akademie © dbb akademie 22 dbb > dbb magazin | Juli/August 2020

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