dbb magazin 7-8/2020

nachrichten forderte der dbb Vize Investi­ tionen und strukturelle Refor- men. „Dass wir für die Daseins- vorsorge mehr Personal und moderne Technik brauchen, dürfte jetzt auch dem letzten klar geworden sein. Ein funkti- onierender Staat hat seinen Preis. Solange die Beschäftig- ten des öffentlichen Dienstes und ihre Arbeitsbedingungen sowohl von der Politik als auch von den Bürgerinnen und Bür- gern immer nur als Kostenfak- toren betrachtet werden und der Balkon-Applaus das höchs- te der Gefühle ist, kommen wir nicht weiter. Der öffentliche Dienst ist ein Wert, der erhal- ten und gestärkt werden muss“, machte Schäfer deut- lich. Strukturell müsse die Verwaltung offener und agiler werden. „Schnellere Zusammenarbeit, weniger Hie- rarchien, weniger Silo, mehr Projektbezogenheit und Kom- munikation – in diese Richtung muss es gehen, das wünschen sich insbesondere auch die Be- schäftigten selbst. Die moder- ne Verwaltung ist verlässlich lokal vor Ort, aber ebenso in der Lage mobil zu arbeiten. Sie ist auch in Krisenlagen dank vorausschauender und vernetz- ter Planung, die regelmäßig Gegenstand von Aus- und Wei- terbildung ist, schnell und orts­ unabhängig handlungsfähig“, skizzierte Schäfer und unter- strich, dass sich der dbb und seine Mitgliedsverbände aktiv am „Aufbruch in den öffent­ lichen Dienst der Zukunft“ beteiligen werden. Grundrente Mehraufwand wegen komplexer Regelungen „Auch, wenn der Weg hierhin lang war“, betonte dbb Chef Ulrich Silberbach am 3. Juli 2020, „die Grundrente leistet einen relevanten Beitrag zur Ver­ besserung der Alterseinkommen vieler Geringverdiener mit langjähriger Erwerbsbiografie.“ Mit der Grundrente, die am 2. Juli 2020 im Bundestag be- schlossen wurde, sollen die Renten von Menschen mit ge- ringen Erwerbseinkommen, bei denen mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge an die gesetzli- che Rentenversicherung vorlie- gen, mit einem Zuschlag ange- hoben werden. Angerechnet werden hierfür neben der klas- sischen Beschäftigung auch die Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen. Dabei darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschrit- ten werden. Bei der entspre- chenden Einkommensprü- fung sollen die Rentenversi- cherungsträger auf die bei der Steuerverwaltung vor­ handenen Daten zugreifen. Die rentenrechtlichen Rege- lungen sind komplex, die Ein- kommensprüfung wird Mehr- aufwand verursachen. „Damit die Grundrente auch bei den Menschen ankommt“, so der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion weiter, „müssen jetzt zusätz­ liche Sachbearbeiter einge- stellt werden.“ Wie groß der Aufwand ist, werde laut Sil- berbach daran deutlich, dass laut Prognosen der Deutschen Rentenversicherung mit dem Beginn der Auszahlung der Grundrente nicht vor Mitte 2021 zu rechnen ist und sich diese voraussichtlich bis Ende 2022 hinziehen wird. Für die Finanzierung der Grundrente in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro im Einfüh- rungsjahr 2021 war von der Großen Koalition die Einfüh- rung einer Finanztransaktions- steuer vereinbart worden. „Es ist richtig, das Versprechen umzusetzen, niedrige Renten aufzustocken – auch ohne dass die zur Gegenfinanzierung ge- plante Finanztransaktionssteu- er bereits eingeführt worden ist“, kommentierte Silberbach. „Allerdings muss – auch wegen der Kosten der Corona-Krise – die Finanztransaktionssteuer auf der politischen Agenda bleiben, um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu sichern.“ © Colourbox.de / Cherezov Kirill © Colourbox.de / Heiko Kueverling 11 dbb

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