dbb magazin 4/2020

sind, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Nach Informationen der Süd- deutschen Zeitung und des Nachrichtenkanals Buzzfeed News (Ausgaben vom 11. Feb- ruar 2020) sind einige Länder- vertreter der Auffassung, dass die Bundesländer von der Bun- desregierung ausgebootet würden. Das Bundesarbeits­ ministerium wolle das neue Berufskrankheitenrecht im Interesse der Unternehmen „möglichst schnell durchwin- ken“. Die Bundesländer drän- gen daher auf mehr Rechte für Betroffene, damit die Unfall- versicherungen mehr Men- schen entschädigen müssen. Auch der Sozialverband VdK hat Bedenken angemeldet. VdK-Präsidentin Verena Ben­ tele gehen die Regelungen nicht weit genug: „Ich hätte mir eine große Reform ge- wünscht. Leider wird nur ein kleines Karo gespielt. Das reicht nicht“, kritisiert Bentele. Wenn nur jeder Vierte, bei dem der Arzt den Verdacht auf eine Berufskrankheit festgestellt habe, auch eine Anerkennung erhalte, laufe etwas falsch. „Teilweise müssen die Erkrank- ten das in jahrelangen Verfah- ren vor Gericht durchkämpfen. Das ist für erkrankte Menschen eine Zumutung.“ << Krankheitsliste modernisieren Zwar sei es ein Fortschritt, dass der sogenannte Unterlassungs- zwang wegfalle und Betroffene weiter in ihrem Beruf arbeiten könnten, um Leistungen zu be- ziehen. Darüber hinaus müsse aber jede und jeder, die/der durch ihren/seinen Job krank geworden ist, vom ersten Tag des Krankheitsausbruchs An- sprüche daraus haben. Es sei daher nicht gerecht, dass für 80 Krankheiten verschiedene Stichtagsregeln gelten und für alle künftigen, neuen Berufs- krankheiten nicht. Der VdK fordert die Anerkennung von Berufskrankheiten ohne Stich- tagsregelungen sowie eine mo- dernere Krankheitsliste, die auch psychische Erkrankungen und typische Erkrankungen aus sogenannten Frauenberufen etwa in der Pflege und der Kin- derbetreuung enthält. Der VdK fordert zusätzlich zum ärztli- chen Sachverständigenrat ei- nen neuen „Sozialen Ausschuss Berufskrankheiten“ beim Bun- desarbeitsministerium, der aus den Sozialpartnern und Sozial- verbänden besteht. Auch dbb Tarifchef Volker Geyer und der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner, der in der dbb Bun- desleitung Verantwortung für Soziales und Gesundheit trägt, sehen die Gesetzesnovelle in der bisher vorliegenden Form kritisch, was die fehlende An- erkennung psychischer Erkran- kungen betrifft. „Diese Fakto- ren sind zuletzt gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz verankert worden“, sagt Volker Geyer in Bezug auf die Arbeitnehmer- rechte. „Daher wäre es nur lo- gisch, dass sie Eingang in die Liste der Berufskrankheiten finden.“ Das sehe der Gesetz- entwurf in der vorliegenden Form aber nicht vor. Für Maik Wagner stehen in die- sem Zusammenhang neben Burn-out-Erkrankungen auch Posttraumatische Belastungs- störungen im Fokus: „Wir haben jedes Jahr einerseits zahlreiche Fälle von Angriffen auf Beschäf- tigte des öffentlichen Dienstes, blickpunkt © Colourbox.de/Phovoir © Colourbox.de/Edward Olive 33 dbb > dbb magazin | April 2020

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==