dbb magazin 4/2020

online auch die PIN-Verwaltung zum Setzen oder Ändern der Aus- weis-PIN zur Verfügung. Bereits seit 2015 wurde die AusweisApp2 für iOS im Rah- men von umfangreichen Feld- teststudien erprobt und kon­ tinuierlich weiterentwickelt. Zunächst mit einem externen Bluetooth-Kartenleser, ab 2017 mit einem Android-Smart-Phone als Kartenleser. Parallel zur Weiterentwicklung des Apple-Betriebssystems erfolg- ten die Anpassungen an die NFC-Schnittstelle, die spezifi- schen Bedienelemente und Neuerungen an der Betriebs- systemversion 13 sowie die Umsetzung des Features „iPhone als Kartenleser“. Seit Januar 2020 liegt die Aus- weisApp2 in Version 1.20 für Computer und Smartphones vor und erhielt für PCs und Macs ein völlig neues Design, mit dem die Bedienung grund- legend vereinfacht wurde. Auch die mobilen Anwendun- gen für Smart-Phones und Tablets bekamen Funktionen. << App ersetzt Kartenleser Highlight der aktuellen Version ist eine runderneuerte Desk- top-Anwendung für Windows und Mac: Ein übersichtlicher Startbildschirm im flachen, modernen Design mit leicht verständlichen Symbolen und Beschriftungen sorgt für einen einfachen Einstieg in die App. Die von den Anwendern am häufigsten verwendeten Funk- tionen sind so ohne Umwege erreichbar. Dazu gehört bei- spielsweise die „Anbieterüber- sicht“, in der alle aktuell über 100 verfügbaren Diensteanbie- ter aufgelistet werden, die den Online-Ausweis unterstützen. Immer häufiger werden damit auch Smartphones als Karten- leser eingesetzt. Der Computer wird dabei über WLAN mit ei- nem kompatiblen Smartphone verbunden, das den Personal- ausweis physisch ausliest. Die- se Kopplung wurde in der Be- dienung vereinfacht und die Zuverlässigkeit der Konnektivi- tät zwischen Computer und externem Gerät stark verbes- sert. So ist der Einsatz der AusweisApp2 auch ohne An- schaffung eines zusätzlichen Lesegeräts möglich. << Bisher kaum konkreter Nutzen Die mobilen Apps wurden in zwei Bereichen verbessert: Für eine höhere Lesbarkeit wurden die Farbkontraste und Schriften innerhalb der Anwendung gemäß den Vorga- ben der Richtlinien für die Zu- gänglichkeit von Webinhalten (WCAG) des World Wide Web Consortiums angepasst. Damit einhergehend werden Bild- schirmleseanwendungen für seheingeschränkte Personen unter Android und iOS eben- falls besser unterstützt. Als zweite große Änderung wur- den sämtliche Einstellungs- möglichkeiten der App in ei- nem neuen, klar gegliederten Menüpunkt zusammenge- führt. So können Anwender die AusweisApp2 noch besser an ihre individuellen Bedürf- nisse anpassen. So weit das Design. Wirft man allerdings einen näheren Blick auf die rund 100 Einträge star- ke Anbieterliste, macht sich schnell Ernüchterung breit, denn von der breit angelegten Nutzung von Behördendienst- leistungen kann noch keine Rede sein. Möglich sind zur Zeit neben den von Klaus Vitt genannten Anwendungen zum Beispiel die Anmeldung zum BAföG-Rückzahlungsverfah- ren, Akteneinsicht in Stasi-Unterlagen, die Antragstellung imMahnverfahren, die An­ meldung zur ELSTER-Steuer­ erklärung sowie einige lokale Dienstleistungen von Städten und Landkreisen. br << Der Personalausweis online Mehr informationen zu den Online-Funktionen des Personalaus- weises und technische Ratgeber zum Umgang mit den Apps gibt es unter www.personalausweisportal.de << Kommentar Weit unter den Möglichkeiten Auch wenn Bürgerinnen und Bürger viele Behördendienstleistungen heute ohne den digitalen Personalausweis zumindest elektronisch anstoßen können, bleibt für alle häufig benötigten Vorgänge am Ende der persönliche Gang zum Amt obligatorisch. Die Online-Aus- weisfunktion läuft damit bislang weit unter ihren theoretischen Möglichkeiten. Das verwundert um so mehr, da das jahrelange Ge- zerre um die digitale Signatur mit den neuen Möglichkeiten des Per- sonalausweises endlich der Vergangenheit angehört. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat Berlin in einer aktuellen Studie unterdessen zur Stadt mit den besten digitalen Bürgerdiensten gekürt. „Die Tatsache, dass für zahlreiche Lebens- lagen und über bürokratische Zuständigkeitsgrenzen hinweg digi- tale Angebote bereitstehen und auffindbar sind, verhelfen der Bundeshauptstadt Berlin zur Spitzenposition“, heißt es dort. Viel- leicht liegt es daran, dass man in Berlin sein Auto mittlerweile digi- tal abmelden kann, ohne persönlich auf der Zulassungsstelle er- scheinen zu müssen. Abmelden wohlgemerkt. Trotzdem könnte es sich lohnen, die elektronischen Funktionen des Personalausweises freischalten zu lassen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis mehr Ver- waltungsvorgänge online zu bewältigen sein werden. br 25 dbb

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