dbb magazin 4/2020

online Online-Funktionen des Personalausweises Bringen Apps den Durchbruch? Seit dem 1. November 2010 wird der deutsche Personalausweis im Scheckkartenformat mit einem RFID-Chip ausgegeben, in dem sowohl die Personalda- ten als auch biometri- schen Daten in Form des Lichtbildes und opti- onal der Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers gespeichert werden. Um die Online- Ausweisfunktion nutzen zu können, bedurfte es bisher eines externen Lesegerätes, weshalb sie kaum gebraucht wurde. Smartphone-Apps sollen das ändern. Manche Online-Dienstleistun- gen erfordern die eindeutige Identifikation des Auftragge- bers. Sei es, um die Volljährig- keit nachzuweisen, wenn es darum geht, ein Bankkonto zu eröffnen oder Spirituosen zu bestellen. Oder um sich gegen- über Ämtern und Behörden auszuweisen, wenn zum Bei- spiel der Punktestand in Flens- burg abgerufen oder der Wohn- sitz umgemeldet werden soll. Dass bis heute von vielen Dienstleistern dafür verwende- te Post-Ident-Verfahren wirkt in einer immer schneller werden- den digitalen Welt beinahe ana- chronistisch. Daher haben Ban- ken bereits andere Verfahren entwickelt, umNeukunden schneller zu identifizieren. Etwa die Videoidentifikation, in des- sen Verlauf der Personalaus- weis im Videochat mit einem Bankmitarbeiter über die Ka- mera des Computers oder des Smartphones gescannt wird. Um diese Verfahren „amtlich“ zu machen und um den On- line-Funktionen des Personal- ausweises endlich auch kon- kreten Nutzen zu entlocken, hatte der Bund 2017 eine App für Android-Smartphones her- ausgegeben, die die Anschaf- fung eines Lesegerätes für den Personalausweis überflüssig machte. Trotzdem erledigt bis- her nur jeder zehnte Deutsche Behördengänge online mit dem Personalausweis. Aller- dings gibt es bisher auch so gut wie keine Behördenvorgänge, die sich komplett digital erledi- gen ließen. Weiter wissen im- mer noch viel zu wenige, dass man sich mit dem Personalaus- weis online ausweisen kann. << iOS jetzt mit an Bord Seit September 2019 hat eine weitere große Nutzergruppe die Möglichkeit, den Personal- ausweis mit einer App zu kop- peln. Die Nutzerinnen und Nutzer neuerer iPhones ab iOS- Version 13.1. können die dafür notwendige „AusweisApp2“ im Apple-Store kostenfrei her- unterladen und installieren. „Damit können fast alle mo- dernen Smartphones für den einfachen und sicheren Identi- tätsnachweis im E-Govern- ment und vor Ort in der Ver- waltung eingesetzt werden“, unterstreicht Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesmi- nisterium des Innern, für Bau und Heimat und Beauftragter der Bundesregierung für die IT zur Einführung der App. Die hohe Sicherheit des deutschen Personalausweises sei erfolg- reich auf das Smartphone übertragen und damit alltags- tauglicher und nutzerfreundli- cher gemacht worden. Als konkrete Anwendungen führt Vitt die Beantragung ei- nes Führungszeugnisses, die Rentenauskunft, den Abruf des Bearbeitungsstandes des Kindergeldantrages oder den Punktestand in Flensburg so- wie das Einbringen einer Peti­ tion in den Bundestag auf: „All das geht damit jetzt auch für iPhone vom Sofa aus, ganz ohne Brief oder gar Erschei- nen auf dem Amt.“ „Wir freuen uns sehr, dass wir den Nutzerinnen und Nutzern von iPhones nun ebenfalls die AusweisApp2 zur Verfügung stellen können. Die Nachfrage wurde in den vergangenen Jah- ren immer größer“, erklärte Dr. Stephan Klein, Geschäftsführer der Governikus GmbH & Co. KG, die im Auftrag des Bundes die AusweisApp2 entwickelt und kontinuierlich pflegt. Die Öffnung der NFC-Schnittstelle durch Apple und nicht zuletzt der gute Austausch mit der Auftraggeberin, dem Bundes- amt für Sicherheit in der Infor- mationstechnik, hätten dies möglich gemacht. Die AusweisApp2 für iOS ver- fügt über denselben Funkti- onsumfang wie die Android- Version. Somit können die für das Online-Ausweisen benötig- ten Daten auf einem iPhone 7 und aufwärts via NFC (Nah- feldkommunikation) direkt aus dem Ausweis ausgelesen und in den Online-Angeboten ver- wendet werden. Darüber hin- aus kann das iPhone jetzt auch als Kartenleser zur Verwen- dung mit einem Desktop-PC oder einem Tablet fungieren, und selbstverständlich steht © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (2) 24 dbb > dbb magazin | April 2020

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