dbb magazin 4/2020

nachgefragt Die Möglichkeiten des Online-Ausweises werden massiv ausgebaut Viele Menschen wissen nicht, dass sie den Personalausweis auch nutzen könnten, um schneller in den Genuss digita­ ler Behördendienstleistungen zu kommen. Auf der anderen Seite gibt es fast zehn Jahre nach der Einführung der Funk­ tion kaum Behördendienstleis­ tungen, die sich vollständig digital abwickeln lassen. Am Ende muss man doch persön­ lich erscheinen. Jede Bank oder Gesundheitskasse ist mit dem digitalen Kundenservice weiter als die öffentliche Verwaltung. Woran liegt das? Klaus Vitt Der Online-Ausweis ist ein hochsicheres elektronisches Identifizierungsmittel. Seine Bekanntheit und Nutzung stei- gen mit der Bereitstellung at- traktiver Einsatzmöglichkeiten, die wiederum orientieren sich vor allem in der Privatwirt- schaft an seinem Verbreitungs- grad. Derzeit sind von den rund 68,5 Millionen ausgegebenen Personalausweisen gemäß Schätzungen des BMI etwa 30,3 Millionen als Online-Aus- weise aktiviert. Dieses Potenzi- al wird ergänzt durch Ausweis- dokumente für Bürgerinnen und Bürger von EU und Dritt- staaten, die größtenteils mit Online-Ausweisen ausgestat- tet sind. Einen Beleg für das steigende Interesse an seiner Nutzung liefert die Ausweis- App2 des Bundes. Ihre Versio- nen für Windows, MacOS, Android und iOS werden über 100000-mal pro Monat herun- tergeladen. Über die Nutzung des Online-Ausweises für digi- tale Behördengänge liegen dem BMI wegen der föderal verteilten Zuständigkeiten keine konsolidierten Zahlen vor. Vom eID-Service der Bun­ desverwaltung wissen wir, dass der Online-Ausweis mo- natlich etwa 47000-mal mit Verwaltungsleistungen des Bundes verwendet wird. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden die Nutzungsmöglich- keiten für den Online-Ausweis in der digitalen Verwaltung derzeit massiv ausgebaut. So bieten alle Nutzerkonten, die Bund und Länder gerade auf ihren Verwaltungsportalen be- reitstellen, die Authentisierung per Online-Ausweis entweder bereits an oder werden ihn in- tegrieren. Die OZG-Umsetzung ist ein Mammutprojekt und der Zeit- plan sehr ambitioniert. 575 OZG-Leistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren, das kann nur geschafft werden, wenn Bund, Länder und Kommunen eng zusammenarbeiten. Wir liegen weiterhin im Plan. In 2020 sol- len bis zu 30 Leistungen online gehen, die für große Zielgrup- pen relevant sind, zum Beispiel der BAföG-Antrag, der Aufent- haltstitel und der Führerschein­ antrag. Wichtige OZG-Leis­ tungen sind bereits digital verfügbar, wie zum Beispiel seit Dezember 2019 das Wohn- geld in schleswig-holsteini- schen Pilotkommunen. In den ersten Wochen wurden rund 100 Anträge online gestellt; dazu gab es viel positives Feed- back. Das „Einer-für-alle“-Prin- zip macht das rasche Ausrollen in weitere Länder möglich. Aufgrund unserer föderalen Struktur ergeben sich heraus- fordernde Rahmenbedingun- gen für die Verwaltungsdigi­ talisierung. Die heterogenen Anwendungen und IT-Infra- strukturen von Bund, Ländern und Kommunen machen diese Aufgabe komplex, denn für eine bundesweit funktionie- rende digitale Verwaltung muss die Interoperabilität aller Ebenen erreicht werden. Ein direkter Vergleich mit zentral strukturierten Staaten hinkt also – nichtsdestotrotz werden wir den Rückstand in Sachen Digitale Verwaltung aufholen müssen. ? nachgefragt bei ... ... Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik << Klaus Vitt, Beamteter Staatssekretär und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik © BMI 26 dbb > dbb magazin | April 2020

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