dbb magazin 9/2026

SENIOREN Pflegende Angehörige Pflege kostet Rentenpunkte Wer Angehörige pflegt, hat später häufig weniger Rente. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA). Zwar können pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte erhalten, doch die Nachteile durch eingeschränkte Erwerbstätigkeit werden dadurch oft nur teilweise ausgeglichen. Für die Untersuchung werteten Forschende Daten von Menschen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955 aus. Dabei konnten sie nachvollziehen, wie viele Rentenpunkte zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr tatsächlich erworben wurden und ob die Pflege von Angehörigen rentenrechtlich anerkannt war. Die Ergebnisse der Mitte Juli veröffentlichten Untersuchung zeigen deutliche Unterschiede: Wer Angehörige intensiv pflegt, dafür aber keine zusätzlichen Rentenpunkte erhält, sammelt meist weniger Rentenansprüche als vergleichbare Personen ohne Pflegeaufgaben. Besonders betroffen sind Menschen, die während der Pflege weiter in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Werden dagegen Rentenbeiträge von der Pflegeversicherung gezahlt, können sich die Rentenansprüche in einzelnen Fällen sogar erhöhen, etwa bei Teilzeitbeschäftigten, Frührentnern oder Hausfrauen und Hausmännern. Insgesamt fällt der Ausgleich jedoch begrenzt aus. Rentenpunkte für Pflege gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die pflegende Person muss mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. „Rentenpunkte für Pflege sind wichtig, aber sie erreichen nicht alle Pflegenden, bei denen Rentennachteile entstehen können“, erklärt Autorin Dr. Ulrike Ehrlich vom DZA. Besonders problematisch sei die Situation für Menschen, die eine intensive Pflege mit einer umfangreichen Erwerbstätigkeit vereinbaren müssten. Sie erhielten oft keine zusätzlichen Rentenpunkte, obwohl sie berufliche Nachteile in Kauf nahmen. Kritisch sieht Ehrlich auch die geplanten Änderungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Nach einem aktuellen Referentenentwurf sollen die Pflegekassen künftig nur noch bis zu 70 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge übernehmen. Gleichzeitig bleiben viele berufstätige Pflegende weiterhin außen vor: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält keine Rentenpunkte für die Pflege, auch wenn die Arbeitszeit bereits wegen der Pflege reduziert wurde. „Das passt kaum zu einer Politik, die sowohl auf Angehörigenpflege als auch auf eine hohe Erwerbsbeteiligung setzt“, so Ehrlich. _ © spuno - stock.adobe.com Motive: Icons-Studio, j.mel (AdobeStock), dbb 30. September 2026 | 10 bis 16 Uhr | dbb forum berlin 10. Seniorenpolitische Fachtagung Bezahlbar und gut versorgt – neue Wege für die Gesundheit im Alter 090626_dbb_senioren_SeniorenpolFachtagung2026_Anzeige_184x82mm.indd 1 09.06.2026 08:52:57 Mehr Informationen und Anmeldung: t1p.de/dbb_Fachtagung2026 32 INTERN dbb magazin | September 2026

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