Zusatzversorgung: Nagelprobe steht noch aus

Am 10. Mai 2011 wurden die Tarifverhandlungen zum Thema Zusatzversorgung mit dem Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Bundesministerium der Finanzen in Berlin fortgesetzt. Zentraler Gegenstand der Verhandlungen ist es, die Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der Berechnung der so genannten Startgutschriften für die Beschäftigten rechtssicher umzusetzen. Bei den Startgutschriften handelt es sich um die Anwartschaften, die den Beschäftigten im Rahmen der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung vom Gesamtversorgungs- auf das Punktemodell zum 31. Dezember 2001 gutgeschrieben wurden. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich nun über mögliche neue Berechnungsgrundlagen für die Startgutschriften rentenferner Jahrgänge ausgetauscht und auf einen Zeitplan für weitere Verhandlungen verständigt.

 

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