Deutscher Philologenverband

Zulassung zum Medizinstudium: „Abiturbesten-Quote“ bleibt erhalten

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 15. Juni 2018 beschlossen, dass die „Abiturbesten-Quote“ im Zulassungsverfahren für ein Studium der Humanmedizin erhalten bleibt und auf mindestens 20 Prozent gesetzt wird. Damit folgt die KMK einem Vorschlag des Deutschen Philologenverbandes (DPhV).

Mit der „Abiturbesten-Quote“ würden treffsicher die besten Abiturientinnen und Abiturienten, die Medizin studieren wollen, aus jedem Bundesland ausgewählt und zugelassen, erklärte die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing: „Wir sind froh über diese Entscheidung, denn die Abiturnoten stellen den – empirisch nachweisbar – besten Prädiktor für ein erfolgreiches Studium dar.“

Die bisherige „Wartezeit-Quote“ soll zukünftig entfallen. Stattdessen sollen neben der „Abiturbesten-Quote“ zwei weitere Faktoren in den Auswahlprozess der Hochschulen einfließen. Über diese will die KMK noch in diesem Jahr entscheiden. Der DPhV schlägt hier vor, bei der Vergabe die Abiturdurchschnittsnote und einen standardisierten Test mit jeweils 40 Prozent zu gewichten und medizinische Vorerfahrung mit 20 Prozent.

 

 

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