dbb bundesfrauenvertretung begrüßt Vorschlag zur Anerkennung der Erziehungszeiten in der Rente

Wildfeuer: „Betreuungsgeld darf nicht zum Hemmschuh werden!“

Der Vorstoß der CDU, künftig auch Erziehungszeiten von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, stärker bei der Rente zu berücksichtigen, stößt bei der dbb bundesfrauenvertretung auf Zustimmung. „Mit der Aufhebung der Stichtag gebundenen Geltungsfrist würde eine von uns lange kritisierte Ungleichbehandlung aufgehoben. Die angekündigte Neuregelung ist ein deutliches Signal für Mütter aber auch Väter, die für die Kindererziehung berufliche Unterbrechungen in Kauf genommen haben“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 26. April 2012.

Wildfeuer warnte aber davor, die Einführung eines Betreuungsgeldes zur Bedingung für die Nachbesserungen bei der Anerkennung von Erziehungszeiten in den Alterssicherungssystemen zu machen. „Der Zusammenhang zwischen Alterssicherung und Betreuungsgeld ist nicht nachvollziehbar. Die Bundeskanzlerin benutzt hier eine wichtige familienpolitische Entscheidung als Druckmittel, um einen parteiinternen Streit beizulegen. Das Betreuungsgeld wird von der Mehrheit der Gesellschaft nicht mitgetragen. Auch darf es nicht zum Hemmschuh wichtiger gleichstellungspolitischer Entwicklungen werden. Die Kanzlerin sollte die ihr zur Verfügung stehenden Mittel besser nutzen, um den dringend notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben“, so Wildfeuer.

Derzeit werden Erziehungsleistungen von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nur mit einem Rentenpunkt anerkannt. Elternzeiten für Kinder die nach dem Stichtag zur Welt kamen, werden mit drei Rentenpunkten angerechnet. Eine entsprechende Gesetzesänderung käme insbesondere Frauen zugute, die ihre Kinder in Zeiten erzogen haben, in denen die Berücksichtigung der Erziehungsleistung im Beruf spärlich war, erläuterte Wildfeuer die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme. „Um auch im öffentlichen Dienst tatsächliche Gleichbehandlung aller erwerbstätigen Eltern zu gewährleisten, muss die angekündigte Neuregelung systemgerecht auf Beamtinnen und Beamte übertragen werden“, forderte die Vorsitzende.

 

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