Einkommensrunde 2018

Warnstreiks in Mecklenburg-Vorpommern

Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben am 14. März 2018 weitere Warnstreiks stattgefunden. Die Arbeitgeberseite hatte auch in der zweiten Verhandlungsrunde in Potsdam auf Zeit gespielt.

Zahlreiche Beschäftigte waren zu einer Kundgebung auf dem Neuen Markt in Rostock zusammengekommen. „Kaum Perspektiven und jede Menge Ausreden“, fasste dbb Tarifchef Volker Geyer den Verlauf der zweiten Verhandlungsrunde dort zusammen. „Wir lassen uns in Zeiten sprudelnder Steuerquellen nicht in eine Rezession reden. Wenn so die Wertschätzung der Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten aussieht, dann stehen wir heute zurecht hier! Die Leistung der Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst kommt der ganzen Gesellschaft zu Gute, und das kostet etwas.“  Statt auf ewig klamme Kassen zu verweisen, sollten die Arbeitgeber den öffentlichen Dienst jetzt endlich fit für die Zukunft machen. Dazu zählten attraktive Arbeitsbedingungen und eine vernünftige personelle und materielle Ausstattung, so Geyer. „In den kommenden Wochen werden wir den Druck massiv erhöhen. Dass wir das können, haben wir heute unter Beweis gestellt!“

Der dbb Landeschef Dietmar Knecht kritisierte, dass es auch im 30. Jahr der Wiedervereinigung noch Nachteile für Beschäftigte der neuen Bundesländer gebe: „Die Angleichung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West der VKA ist eine unserer Forderungen, die umgesetzt werden muss“, so Knecht. „Schließlich leisten die Beschäftigten in den neuen Bundesländern ihren Dienst genauso produktiv, effektiv, rechtssicher und verantwortungsbewusst wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den alten Bundesländern. Wir stehen heute auch hier, damit die Ungleichbehandlung endlich aufhört!“

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Die nächste und vorerst letzte verabredete Verhandlungsrunde findet am 15./16. April 2018 in Potsdam statt.

 

zurück