Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Vorgehen gegen mafiöse Strukturen bei Schwarzarbeit gefordert

Wie die Generalzolldirektion bekanntgegeben hat, führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) am 9. März 2023 im gesamten Bundesgebiet eine verdachtsunabhängige Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch. Dabei liegt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns im Fokus. Der BDZ begrüßt die Aktion zur Aufrechterhaltung des Kontrolldrucks, denn ohne wirksame Kontrolle ist der Mindestlohn nichts wert – warnt aber davor, sich von den Statistiken täuschen zu lassen.

So übt der BDZ seit längerem Kritik an der Haltung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das den Erfolg in der Bekämpfung illegaler Beschäftigung maßgeblich an der Anzahl durchgeführter Arbeitgeberprüfungen festmacht. Ein Wert von circa 55.000 durchgeführten Prüfungen pro Jahr gilt dabei als Richtwert des Ministeriums. Die starren Vorgaben entsprächen jedoch nicht dem Ansatz „Qualität vor Quantität“ und schränkten den flexiblen Einsatz der ohnehin zu geringen Personalressourcen erheblich ein.

Im Jahr 2022 habe die durch die FKS errechneten Schadenssumme 686,4 Millionen Euro betragen, zudem seien rund 159.400 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durchgeführt worden. Die Dunkelziffer des finanziellen Schadens für den Staat liegt nach Einschätzung des BDZ jedoch wesentlich höher, auch da das Problem der Schwarzarbeit zunehme und inzwischen von Formen organisierter Kriminalität geprägt sei. Die Hintermänner bedienten sich dabei Tricks wie Scheinrechnungen und dubiosen Firmengeflechten, deren Aufdeckung mühsame Ermittlungsarbeit voraussetze. Der BDZ fordert daher bessere technische Ausstattung und eine qualitative Aufwertung der Arbeitsplätze bei der FKS, die nicht nur 1.800 unbesetzte Stellen aufweist, sondern in der nach wie vor zwei Drittel der Beschäftigten dem mittleren und lediglich ein Drittel dem gehobenen Dienst zugeordnet sind. Angesichts der Komplexität der Aufgabe sei das umgekehrte Verhältnis angebracht.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes sagte: „Die Herangehensweise an das Problem der Schwarzarbeit ist noch zu oberflächlich. Es hilft wenig, möglichst viele Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns vorzuweisen, wenn dabei nicht entscheiden gegen die mafiösen Strukturen im Hintergrund vorgegangen wird. Für die Strippenzieher bleibt das Organisieren illegaler Beschäftigung weiterhin ein lukratives Geschäft. Deswegen muss die FKS mehr Befugnisse erhalten und beispielsweise digital auf die Daten von Steuer- und Sozialbehörden zugreifen können. Außerdem müssen die Stellen in der FKS höherwertiger definiert sein. Die Steuerfahndung in vielen Bundesländern wäre hier ein Vorbild.“

 

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